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Firmenkunden Zusatzrente für Selbstständige: Wissenswertes
2. Dezember 2024
Im Großherzogtum Luxemburg gilt für Selbstständige das allgemeine Rentenversicherungssystem, das von der Caisse nationale d'assurance pension (CNAP) verwaltet wird. Das Grundsystem reicht jedoch nicht aus, um im Ruhestand einen gleichwertigen Lebensstandard zu gewährleisten. Hier kommt die Zusatzrente ins Spiel, eine unumgängliche Lösung für Selbstständige in Luxemburg. Was sind die Vorteile dieser Option? Wie funktioniert sie und welche steuerlichen Vorteile kann sie bieten?
Die Rente für Selbstständige
Was verbirgt sich hinter dem Status des Selbstständigen?

Ein Selbstständiger ist eine Person, die ihrer beruflichen Tätigkeit im eigenen Namen nachgeht. Es kann sich um einen Handwerker, einen Händler, einen Landwirt oder um die Ausübung einer intellektuellen Tätigkeit (Buchsachverständiger, Architekt, Arzt, Berater, …) handeln.

Wie eine Tätigkeit als Selbstständiger aufnehmen?

Um seine berufliche Tätigkeit als Selbstständiger aufzunehmen, ist es nicht erforderlich, eine Gesellschaft zu gründen. Hingegen besteht die Verpflichtung, dem Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) beizutreten.

Als Selbstständiger können Sie dank des Beitritts und der gezahlten Beiträge unterschiedliche Sozialleistungen beanspruchen. Sie sind im Fall von Mutterschaft, Arbeitsunfähigkeit versichert und können darüber hinaus Familienleistungen, Arbeitslosengeld und eine Rente beanspruchen. In der Folge kümmert sich das Centre Commun de la Sécurité Sociale um den Beitritt zur gesetzlichen Krankenkasse bei der Caisse Nationale de Santé. Etwaige Änderungen während der Ausübung Ihrer Tätigkeit sind dem Centre Commun de la Sécurité Sociale zu melden.

Wie funktioniert die Rente in Luxemburg für Selbstständige?

Selbstständige fallen ebenso wie Arbeitnehmer unter das allgemeine Rentenversicherungssystem. Dieses System bietet Rentenleistungen, d. h. es übernimmt :

  • die Altersrente: Diese Rente wird zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand und grundsätzlich nach der Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt, sofern zumindest binnen 120 Monate Beiträge gezahlt wurden.
  • die Invalidenrente: Ersatzleistung, die einer Person unter bestimmten Bedingungen gewährt wird, die nicht mehr in der Lage ist, selbst für ihre Bedürfnisse  aufzukommen.
  • die Hinterbliebenenrente: Rente, die dem überlebenden Ehepartner oder Verwandten/Kindern unter bestimmten Bedingungen gezahlt werden kann.

Welcher Rentenkasse treten Selbstständige bei?

Selbstständige treten folglich demselben Organismus wie Gehaltsempfänger bei. Es handelt sich um die CNAP: Caisse Nationale d'Assurance Pension.

Wie berechnet die CNAP die Rente eines Selbstständigen?

Die Berechnung der Rente eines Selbstständigen erfolgt auf dieselbe Art und Weise wie für Gehaltsempfänger. Der Betrag wird in Abhängigkeit von den Beitragsjahren und den beitragspflichtigen Einkommen berechnet. Sie haben ab der Vollendung des 55. Lebensjahres die Möglichkeit, die Berechnung des Rentenbetrags bei der CNAP zu beantragen.

Baloise bietet ebenfalls einen Simulator für die Berechnung des Rentenbetrags an.

Ab wann ist es möglich, seine Rente als Selbstständiger zu beantragen?

Das gesetzliche Alter für die Versetzung in den Ruhestand wurde nach einer Beitragsdauer von mindestens 10 Jahren auf 65 Jahre festgelegt.

Ferner ist es möglich, in den „Vorruhestand“ zu gehen:

  • ab der Vollendung des 57. Lebensjahres nach einer Beitragsdauer von mindestens 40 Jahren,
  • ab der Vollendung des 60. Lebensjahres und nach einer Beitragsdauer von mindestens 40 Jahren (unter Berücksichtigung aller Zeiträume und vorbehaltlich eines zumindest 10-jährigen obligatorischen Versicherungszeitraums).

Die entsprechenden Anträge können der CNAP ab der Vollendung des 55.Lebensjahres übermittelt werden.

Sie haben ferner die Möglichkeit, Ihre berufliche Tätigkeit als Selbstständiger auch als Rentenempfänger weiterzuführen, wobei jedoch bestimmte Höchstgrenzen nicht überschritten werden dürfen.

Die Zusatzrente für Selbstständige in Luxembourg
Warum sollte man eine zusätzliche Rentensparversicherung abschließen?

Es geht darum, ein zusätzliches Kapital aufzubauen, über das man im Ruhestand verfügen kann, eine Rente im Fall von Arbeitsunfähigkeit oder auch ein Todesfallkapital. Da die Einkommen im Ruhestand sinken, ist die Zusatzrente für Selbstständige (RCPI) zu einer nicht zu vernachlässigenden Option geworden.

Was ist RCPI (Zusatzrenten für Selbstständige)

Das RCPI (Zusatzrentenversicherungssystem für Selbstständige) ist ein Zusatzrentensystem, das 2019 in Luxemburg eingerichtet wurde. 

Es ermöglicht Selbstständigen, Freiberuflern und Leitern von KMU, unter günstigen Rahmenbedingungen eine Zusatzrente zu bilden.

Welche steuerlichen Vergünstigungen bietet das RCPI ?

Das RCPI für Selbstständige ist mit zahlreichen steuerlichen Vergünstigungen verbunden:

  • als Sonderausgaben steuerlich absetzbare Prämien,
  • ein abzugsfähiger Höchstbetrag entsprechend 20 % Ihres jährlichen Nettoeinkommens,
  • Abzug einer Pauschalsteuer von 20 % und einer Gebühr von 0,9% auf die gezahlten Prämien, 
  • eine steuerfreie Rentenleistung in Luxemburg 

Um diese günstige Besteuerung beanspruchen zu können, muss der Selbstständige in Luxemburg niedergelassen sein und folglich hier seinen Wohnsitz haben, seiner Geschäftstätigkeit nachgehen und seine Steuererklärung abgeben.

Steuerermäßigungsbeispiel für die Zeichnung eines RCPI:

  Fall 1 Fall 2
Steuerpflichtiges Einkommen 70 000 € 70 000 €
Einzahlung in den
Rentensparplan für Selbstständige
  8 000 €
Zahlbare Steuer 16 918 € 13 580 €
Steuer und Gebühr auf die Einzahlung in den
Rentensparplan für Selbstständige
  1 672 €
Gesamtsteuer 16 918 € 15 252€
Steuereinsparung   1 666 €
Die Rolle des CCSS

Das CCSS (Centre commun de la sécurité sociale) verwaltet die Mitgliedschaft der Versicherten und die Berechnung und Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge. Jeder Selbstständige ist beim CCSS angemeldet. Es begleitet die Selbständigen bei ihren Schritten im Zusammenhang mit der Zusatzpension. Seine Rolle erweist sich als zentral bei der administrativen Verwaltung und der Überwachung der Beiträge.

Seit Februar 2024 stellt das CCSS den Selbstständigen einen Online-Service auf MyGuichet.lu zur Verfügung, mit dem sie die Entwicklung ihrer Zusatzpension verfolgen und ihre erworbenen Ansprüche abfragen können. Diese gesicherte Plattform zentralisiert alle wesentlichen Informationen über ihre Mitgliedschaft.

Sichern Sie Ihre Zukunft mit einer Zusatzrente

Ob Sie Selbstständiger oder Freiberufler in Luxemburg sind, der Abschluss einer Zusatzrente wie dem RCPI ist ein strategischer Schritt, um Ihren Ruhestand vorzubereiten und gleichzeitig von erheblichen Steuervorteilen zu profitieren. Warten Sie nicht, sondern wenden Sie sich an einen Experten oder nutzen Sie Tools wie Berechnungssimulatoren, um Ihre Gewinne zu schätzen und Ihre Zukunft gelassen zu planen.

Rentensparplan für Selbstständige