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Firmenkunden Zusatzrente für Selbstständige: Wissenswertes
14. Dezember 2023
Im Großherzogtum Luxemburg treten Selbstständige dem Allgemeinen Rentenversicherungssystem bei, das von der Caisse Nationale d'Assurance Pension (CNAP) verwaltet wird. Um sich nach der Versetzung in den Ruhestand ein angenehmes Leben zu sichern, empfiehlt es sich häufig, eine Zusatzrente zu bilden. Erfahren Sie, wie diese Option Steuervergünstigungen bieten und Ihre zukünftige finanzielle Sicherheit verbessern kann.
Die Rente für Selbstständige
Was verbirgt sich hinter dem Status des Selbstständigen?

Ein Selbstständiger ist eine Person, die ihrer beruflichen Tätigkeit im eigenen Namen nachgeht. Es kann sich um einen Handwerker, einen Händler, einen Landwirt oder um die Ausübung einer intellektuellen Tätigkeit (Buchsachverständiger, Architekt, Arzt, Berater, …) handeln.

Wie eine Tätigkeit als Selbstständiger aufnehmen?

Um seine berufliche Tätigkeit als Selbstständiger aufzunehmen, ist es nicht erforderlich, eine Gesellschaft zu gründen. Hingegen besteht die Verpflichtung, dem Centre Commun de la Sécurité Sociale beizutreten. Als Selbstständiger können Sie dank des Beitritts und der gezahlten Beiträge unterschiedliche Sozialleistungen beanspruchen. Sie sind im Fall von Mutterschaft, Arbeitsunfähigkeit versichert und können darüber hinaus Familienleistungen, Arbeitslosengeld und eine Rente beanspruchen. In der Folge kümmert sich das Centre Commun de la Sécurité Sociale um den Beitritt zur gesetzlichen Krankenkasse bei der Caisse Nationale de Santé. Etwaige Änderungen während der Ausübung Ihrer Tätigkeit sind dem Centre Commun de la Sécurité Sociale zu melden.

Wie funktioniert die Rente in Luxemburg für Selbstständige?

Selbstständige treten dem allgemeinen Rentenversicherungssystems bei, das Rentenleistungen bietet und Folgendes übernimmt:

  • die Altersrente: Diese Rente wird zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand und grundsätzlich nach der Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt, sofern zumindest binnen 120 Monate Beiträge gezahlt wurden.
  • die Invalidenrente: Ersatzleistung, die einer Person unter bestimmten Bedingungen gewährt wird, die nicht mehr in der Lage ist, selbst für ihre Bedürfnisse  aufzukommen.
  • die Hinterbliebenenrente: Rente, die dem überlebenden Ehepartner oder Verwandten/Kindern unter bestimmten Bedingungen gezahlt werden kann.

Welcher Rentenkasse treten Selbstständige bei?

Selbstständige treten folglich demselben Organismus wie Gehaltsempfänger bei. Es handelt sich um die CNAP: Caisse Nationale d'Assurance Pension.

Wie berechnet die CNAP die Rente eines Selbstständigen?

Die Berechnung der Rente eines Selbstständigen erfolgt auf dieselbe Art und Weise wie für Gehaltsempfänger. Der Betrag wird in Abhängigkeit von den Beitragsjahren und den beitragspflichtigen Einkommen berechnet. Sie haben ab der Vollendung des 55. Lebensjahres die Möglichkeit, die Berechnung des Rentenbetrags bei der CNAP zu beantragen.

Baloise bietet ebenfalls einen Simulator für die Berechnung des Rentenbetrags an.

Ab wann ist es möglich, seine Rente als Selbstständiger zu beantragen?

Das gesetzliche Alter für die Versetzung in den Ruhestand wurde nach einer Beitragsdauer von mindestens 10 Jahren auf 65 Jahre festgelegt.

Ferner ist es möglich, in den „Vorruhestand“ zu gehen:

Die entsprechenden Anträge können der CNAP ab der Vollendung des 55.Lebensjahres übermittelt werden.

Sie haben ferner die Möglichkeit, Ihre berufliche Tätigkeit als Selbstständiger auch als Rentenempfänger weiterzuführen, wobei jedoch bestimmte Höchstgrenzen nicht überschritten werden dürfen.

Die Zusatzrente für Selbstständige
Was verbirgt sich konkret hinter der Zusatzrente für Selbstständige und Freiberufler in Luxemburg?

Es handelt sich um die Bildung eines Zusatzkapitals, das zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand verfügbar ist, eine Rente im Fall der Arbeitsunfähigkeit oder auch um ein Sterbekapital, um die gesetzliche Rente aufzubessern, die nicht mehr ausreicht, um den Lebensstandard nach der Versetzung in den Ruhestand beizubehalten.

Wie als Selbstständiger eine Zusatzrente bilden?

Das RCPI (Zusatzrentenversicherungssystem für Selbstständige) ist ein neues Zusatzrentensystem, das 2019 in Luxemburg eingerichtet wurde. 

Es ermöglicht Selbstständigen, Freiberuflern und Leitern von KMU, unter günstigen Rahmenbedingungen eine Zusatzrente zu bilden.

Dieses System bietet erhebliche Steuervergünstigungen wie insbesondere die Abzugsfähigkeit der gezahlten Prämien als Sonderausgaben bis zu 20 % des Nettojahreseinkommens vor Steuern.

Zudem wird eine Pauschalbesteuerung von 20 % auf die Prämien angewandt, was dazu führt, dass die in der Folge gezahlten Leistungen steuerbefreit sind. 

Welche steuerlichen Vergünstigungen bietet das RCPI ?

Das RCPI für Selbstständige ist mit zahlreichen steuerlichen Vergünstigungen verbunden:

  • als Sonderausgaben steuerlich absetzbare Prämien,
  • ein abzugsfähiger Höchstbetrag entsprechend 20 % Ihres jährlichen Nettoeinkommens,
  • Abzug einer Pauschalsteuer von 20 % und einer Gebühr von 0,9% auf die gezahlten Prämien, 
  • eine steuerfreie Rentenleistung in Luxemburg 

Um diese günstige Besteuerung beanspruchen zu können, muss der Selbstständige in Luxemburg niedergelassen sein und folglich hier seinen Wohnsitz haben, seiner Geschäftstätigkeit nachgehen und seine Steuererklärung abgeben.

Steuerermäßigungsbeispiel für die Zeichnung eines RCPI:

  Fall 1 Fall 2
Steuerpflichtiges Einkommen 70 000 € 70 000 €
Einzahlung in den
Rentensparplan für Selbstständige
  8 000 €
Zahlbare Steuer 18 089 € 14 751 €
Steuer und Gebühr auf die Einzahlung in den
Rentensparplan für Selbstständige
  1 672 €
Gesamtsteuer 18 089 € 16 423 €
Steuereinsparung   1 666 €
Rentensparplan für Selbstständige