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Firmenkunden Wieso es wichtig ist, das Privatfahrzeug seines Arbeitnehmers zu versichern
20. März 2023
Ihre geschäftlichen Aufgaben können die Arbeitnehmer veranlassen, im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit ihrem Privatfahrzeug unterwegs zu sein. Haben diese Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen Dienstwagen und verfügt das Unternehmen nicht über einen Fuhrpark, der für punktuelle Dienstfahrten genutzt werden kann, steht die Frage, ob sie im Fall eines Unfalls oder bei Schäden ausreichend versichert sind. Wussten Sie, dass es eine spezifische Versicherung gibt, die Ihren Arbeitnehmern im Rahmen der Erfüllung beruflichen Aufgaben Versicherungsschutz bietet?
Auf Dienstfahrt mit dem privaten Pkw

Als Dienstfahrt wird ein „Auftrag“ betrachtet, den der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit im Auftrag des Arbeitgebers außerhalb seines Unternehmens erledigt:

  • Termin beim Kunden
  • Teilnahme an einer Besprechung außerhalb des Unternehmens, …

Um diese Aufgaben wahrzunehmen, kann der Arbeitnehmer unter Umständen seinen privaten Pkw nutzen. Kommt es auf diesen Wegen zu einem Unfall, kann der Arbeitnehmer keinen geeigneten Versicherungsschutz beanspruchen. Um sein Fahrzeug im Rahmen von Dienstfahrten zu versichern, werden zwei Lösungen angeboten:

  • Einerseits kann sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer einen vollständigen Versicherungsschutz seiner im privaten Rahmen abgeschlossenen Fahrzeugversicherung beanspruchen kann, die Schaden deckt, zu denen es anlässlich der Benutzung seines Fahrzeugs im dienstlichen Rahmen kommt.
  • Andererseits besteht die Möglichkeit, eine „Kasko-Dienstreisen-Versicherung“ zugunsten der Arbeitnehmer abzuschließen.
Was ist eine „Kasko-Dienstreisen-Versicherung“*?

* « Casco Voyages de service »

Es handelt sich um eine spezifische Versicherung, die etwaige Schäden deckt, die mit dem privaten Pkw eines Arbeitnehmers anlässlich der Fahrten verursacht werden, die im Auftrag oder im Dienst seines Arbeitgebers erfolgen. Diese Versicherung wird vom Unternehmen für seine Arbeitnehmer abgeschlossen.

Warum empfiehlt es sich, eine „Kasko-Dienstreisen-Versicherung“ abzuschließen?
Deckung der am Fahrzeug des Arbeitnehmers verursachten Schäden

Wird das Fahrzeug des Arbeitnehmers während der Fahrt beschädigt, kann nicht gewährleistet werden, dass die Fahrzeugversicherung des Fahrzeughalters diese Schäden deckt. Die von der Gesellschaft abgeschlossene Versicherung ermöglicht es folglich, die Reparaturkosten zu decken. Der Arbeitnehmer ist im Übrigen nicht verpflichtet, seinem Privatversicherer einen etwaigen Freibetrag für Sachschäden zu erstatten, da der Versicherungsschutz vom Arbeitgeber mit der „Kasko-Dienstreisen-Versicherung“ gewährleistet wird.

Anlässlich eines Haftungsschadens bleibt der Bonus-Malus des Arbeitnehmers zudem unberührt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine Erweiterung des Versicherungsschutzes zu beantragen, die es ermöglicht, die Kosten in Verbindung mit diesem Verlust des Bonus-Malus-Systems zu decken.

Erleichterung des Alltags seiner Arbeitnehmer

Um im Rahmen der Dienstfahrten im Auftrag seines Arbeitgebers gedeckt zu sein, muss der Arbeitnehmer seinen Privatversicherer unterrichten, sofern sein Vertrag keinen Versicherungsschutz im Rahmen der dienstlichen Benutzung des Fahrzeugs vorsieht. Um zu vermeiden, dass sich der Arbeitnehmer unaufhörlich gezwungen sieht, diese Schritte bei seinem Versicherer einzuleiten, deckt die „Kasko-Dienstreisen-Versicherung“ automatisch etwaige Sachschäden, die am Fahrzeug verursacht werden.

Wie kann eine „Kasko-Dienstreisen-Versicherung“ abgeschlossen werden?

Die „Kasko-Dienstreisen-Versicherung“ kann bei einer Fahrzeugversicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.

Aus Anlass von Dienstfahrten wird empfohlen, dass sich der Arbeitnehmer im Besitz einer schriftlichen Dienstorder befindet, die Auskunft über den betreffenden Auftrag und insbesondere den Ort und das Datum sowie den Zweck des Auftrags gibt. Diese Dienstorder kann in der Folge als Beweis verwendet werden, um die Präsenz des Arbeitnehmers auf der Straße zum Schadenszeitpunkt zu belegen.

Wussten Sie schon?

"Ohne eine entsprechende Dienstorder kann im Fall eines Unfalls kein Versicherungsschutz zugunsten des Arbeitnehmers gewährt werden. Diese Dienstorder muss vom übergeordneten Leiter des Arbeitnehmers ausgestellt werden, wobei zu beachten ist, dass ausdrücklich ein Unterstellungsverhältnis zwischen dem Aussteller der Dienstorder und dem Arbeitnehmer bestehen muss."

Welchen Versicherungsschutz bietet die „Kasko-Dienstreisen-Versicherung“?

Diese Versicherung deckt die privaten Pkw der Belegschaft der Gesellschaft einzig im Rahmen von Fahrten, die im Auftrag und im Dienst des Arbeitgebers durchgeführt werden.

 Bei den versicherten Risiken handelt es sich um:

  • Sachschäden
  • Brand
  • Glasbruch
  • Diebstahl
  • Zusammenstoß mit freilaufenden Tieren
  • Naturereignisse

Sofern Ihre Arbeitnehmer regelmäßig mit Ihrem privaten Pkw unterwegs sind, sollten Sie sicherstellen, dass Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen. Unsere „Kasko-Dienstreisen-Versicherung“ versichert Ihren Arbeitnehmer und deckt etwaige Sachschäden.

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