Ganz gleich, ob es sich um einen kleinen oder großen Unfall handelt, ob er leichte oder schwerwiegende Folgen hat, bei einem Unfall stehen wir häufig unter Schock. Damit Sie erst einmal durchatmen können und wieder zu sich kommen, sollten Sie es dem anderen Unfallbeteiligten überlassen, seine Spalte im Unfallbericht zuerst auszufüllen. Dadurch haben Sie die nötige Zeit, sich etwas zu beruhigen.
Geben Sie immer ganz genau das Datum, den Ort und die Uhrzeit des Unfalls an. Anhand dieser Angaben wird unter anderem bestimmt, welches Recht für den jeweiligen Unfallort gilt.
Gibt es Zeugen für den Unfall? Zeugen: Sie sollten wissen, dass Personen, die einen Unfall gesehen haben und sich einfach vom Unfallort entfernen, unter Umständen mit einer Geldstrafe belegt werden können. Daher ist es wichtig, dass Sie sich umschauen und die Namen der anwesenden Personen aufnehmen. Zeugen sind insbesondere dann wichtig, wenn die Gegenseite ihre Verantwortlichkeit abstreitet. Ein neutraler Zeuge ist in der Lage, Ihre Version des Unfallhergangs zu bestätigen. Dazu benötigen Sie den Nachnamen, Vornamen und die vollständige Adresse des Zeugen. Allein eine Telefonnummer wird Ihnen nicht viel bringen, denn nur eine schriftliche Zeugenaussage ist maßgeblich.
Dieser muss seine Spalte vollständig ausfüllen, von Punkt 6 bis Punkt 9. Die Marke, das Modell, das amtliche Kennzeichnen und das Land der Zulassung müssen unbedingt angegeben werden. Denken Sie auch daran, Fotos von der Versicherungskarte und vom Führerschein zu machen. Hinweis: Der Versicherungsnehmer ist nicht unbedingt der Fahrer. Sie sind zur Überprüfung der Daten berechtigt bzw. Sie können die Polizeibeamten bitten (sofern diese vor Ort sind), die Daten zu überprüfen.
Außerdem ist die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs nicht hilfreich, sondern nur das Kennzeichen.
Die Kästchen: In praktisch allen Fällen wird eines der aufgeführten Kästchen Ihrer Unfallsituation entsprechen.
Eine Ausnahme: wenn Sie ganz normal auf der Fahrbahn gefahren sind. In diesen Fall kreuzen Sie bitte keines der Kästchen an.
Achten Sie darüber hinaus bei den aufgeführten Kästchen ganz genau auf den Wortlaut. Das Kästchen Nr. 8 *prallte auf das Heck auf* bedeutet beispielsweise ganz und gar nicht, dass „Ihnen der andere Unfallbeteiligte von hinten ins Auto gefahren ist“, sondern das Gegenteil. Das Kästchen Nr. 1 *parkte/hielt* ist in allen Fällen anzukreuzen, in denen Ihr Fahrzeug NICHT in Bewegung war, also auch dann, wenn der Motor lief und Sie auf eine freie Parklücke warteten.
Die Unfallskizze: Ein weiteres sehr wichtiges Element zur Bestimmung der Haftung. Sie sollten die Umstände des Unfalls so gut wie möglich darstellen. Achtung: Auch ohne zeichnerische Begabung ist für jeden machbar, die Straße, die Beschilderung, die Position der Fahrzeuge und deren Fahrtrichtung schematisch einzuzeichnen. Zu viele Fälle scheitern an einer schlecht angefertigten Skizze.
Halten Sie sich bei der Beschriftung der Unfallskizze an die Bezeichnung „Fahrzeug A" und „Fahrzeug B". Wenn die Fahrzeuge nicht richtig bezeichnet sind, führt das nur zu unnötiger Verwirrung und erschwert die Arbeit Ihres Versicherers.
Es ist auch erlaubt, Ihre Beobachtungen auf die Skizze zu schreiben. Wenn Sie sich nicht sicher sind oder an Ihrem Stil zweifeln, ist es besser, die Informationen auf der Skizze ausführlich darzustellen.
Offensichtliche Schäden am Fahrzeug: Um ein etwaiges Abstreiten der Gegenseite von vornherein zu vermeiden, und auch dann, wenn es im ersten Moment scheint, als sei kein Schaden entstanden, sollten Sie stets die Aufprallpunkte und die sichtbaren Schäden festhalten. Vermerken Sie zum Beispiel „vorbehaltlich näherer Untersuchung“. Betrachten Sie das Fahrzeug aus der Vogelperspektive: links ist die Fahrerseite und rechts ist die Beifahrerseite.
Unter „Bemerkungen" können Sie ergänzende Einzelheiten zum Unfallhergang angeben. Formulieren Sie dabei klar, einfach und verständlich. Je nach Rechtsordnung des jeweiligen Landes hat dieses Feld mehr oder weniger Auswirkungen. In Belgien zum Beispiel stützen sich die Versicherungsgesellschaften auf diese Bemerkungen, um die Unfalldynamik zu bestimmen. In Luxemburg gilt, dass dieses Feld nicht einklagbar ist, was bedeutet, dass die Versicherer die Angaben in diesem Feld nicht berücksichtigen müssen.
Wenn mehr als zwei Fahrzeuge beteiligt sind, erstellen Sie mehrere Unfallberichte. Sie müssen so viele Berichte ausfüllen, wie Fahrzeuge beteiligt sind und bezeichnen Sie die anderen Fahrzeuge bitte mit C, D etc.
Mit der Verweigerung Ihrer Unterschrift erklären Sie Ihr Nichteinverständnis. Auch wenn Sie gesetzlich zum Ausfüllen des Unfallberichts verpflichtet sind, besteht keine Pflicht, dieses Dokument zu unterzeichnen. Lassen Sie sich diesbezüglich auf keinen Fall beeinflussen, auch dann nicht, wenn Polizeibeamte am Unfallort sind. Hinweis: Die Gerichte messen dem Unfallbericht den Wert eines *außergerichtlichen Schuldanerkenntnisses* bei. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrer Unterschrift alle auf dem Bericht vermerkten Elemente vorbehaltlos anerkennen und akzeptieren. Nach der Unterschrift gibt es also kein Zurück mehr.
Trennen Sie die beiden Durchschläge – beide sind Originale – nachdem alles ausgefüllt und unterzeichnet ist. Nach dem Trennen der Durchschläge ist es zu spät und außerdem strengstens verboten, Ihr Original zu ändern.
Bedenken Sie, dass Sie beim Verlassen des Unfallortes ohne das Ausfüllen eines Unfallberichts möglicherweise den Tatbestand einer Unfallflucht erfüllen. Denken Sie daran, dass Sie verpflichtet sind, den Unfallbericht auszufüllen, aber nicht zu unterzeichnen.
Nach Ihrem Unfall haben Sie fünf Tage Zeit, um Ihrem Versicherer den Unfallbericht zukommen zu lassen.
Mit all diesen Informationen sind Sie im Falle eines Unfalls Herr der Lage.
Gute Fahrt und bleiben Sie vorsichtig.
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