Während die übrigen Insassen eines Fahrzeugs bei einem Unfall stets durch die Kfz-Versicherung versichert sind, gilt dies im Allgemeinen nicht für den Fahrer. Aufgrund der in Europa obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung sind die mitfahrenden Insassen, unabhängig davon, ob der Fahrer an dem Unfall schuld ist, immer versichert. Diese Versicherung schützt jedoch nicht den Fahrer. Um sich selbst zu versichern, hat er die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung zu seiner Kfz-Versicherung abzuschließen, die üblicherweise als „Fahrerunfallversicherung“ bezeichnet wird.
Die Fahrerunfallversicherung schützt also den Fahrer des Fahrzeugs bei einem Unfall. Sie kann den üblichen Fahrer sowie alle weiteren eingetragenen Fahrer des versicherten Fahrzeugs abdecken. Im Allgemeinen wird diese Versicherung als Option zum Kfz-Versicherungsvertrag angeboten.
Sie sollten also unbedingt mit Ihrem Versicherer prüfen, ob in Ihrem Versicherungsvertrag eine Fahrerunfallversicherung enthalten ist.
Die Fahrerunfallversicherung ermöglicht es also, den Fahrer bei Unfällen zu versichern:
Bei gesundheitlichen Schäden
Bei Verkehrsunfällen kann der Fahrer mehr oder weniger schwer verletzt werden und sofortige medizinische Behandlung benötigen bzw. kurz- oder langfristige Folgen davontragen. Folgendes wird dabei von der Versicherung abgedeckt:
- Behandlungskosten: Der Fahrer benötigt möglicherweise medizinische Untersuchungen oder muss ins Krankenhaus. Wenn er nicht versichert ist, muss er die Kosten dafür selbst tragen, insbesondere diejenigen Kosten, die nicht von der Gesundheitskasse übernommen werden.
- Voll- oder Teilinvalidität: Der Fahrer kann durch den Unfall voll oder teilweise invalide werden. Die Invalidität kann daher auch Arbeitsunfähigkeit bedeuten. Daraus entsteht ihm ein „finanzieller Verlust“ und dafür tritt die Fahrerunfallversicherung ein, indem sie Schadensersatz leistet. Außerdem kann die Invalidität Anpassungen im Lebensumfeld (erforderlicher Umbau der Wohnung des Versicherten, …) notwendig machen, die ebenfalls von der Fahrerunfallversicherung übernommen werden.
Im Todesfall
Im Fall eines Unfalls, bei dem der Fahrer ums Leben kommt, übernimmt die Fahrerunfallversicherung bestimmte Kosten (Bestattungskosten, finanzieller Verlust für die Anspruchsberechtigten) und unterstützt die Familie des Verstorbenen.
Da der Fahrer die Person mit der höchsten Unfallgefahr ist, ist es wichtig, vollständig versichert zu sein. Sie sollten also unbedingt mit Ihrem Versicherer prüfen, ob in Ihrem Versicherungsvertrag eine Fahrerunfallversicherung enthalten ist.