Ein Lebensversicherungsvertrag ist ein Vertrag, der das Leben einer Person versichert. Er bringt mehrere Akteure zusammen:
- den Versicherer: er bietet den Vertrag an und muss den Wert des Vertrages zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person oder bei Vertragsende ausbezahlen;
- den Versicherungsnehmer: diejenige Person, die den Vertrag abschließt und die Prämie bezahlt;
- die versicherte Person: diejenige Person, deren Leben durch den Vertrag versichert ist- mit ihrem Tod endet der Vertrag;
- die begünstigte Person: diejenige(n) Person(en), die den Wert des Vertrags zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten oder am Ende des Vertrags erhält/erhalten.
Der Versicherungsnehmer bezahlt die Prämie. Je nach den von der Versicherungsgesellschaft angebotenen Möglichkeiten kann die Zahlung der Prämie auf verschiedene Arten erfolgen:
- eine Einmalprämie zu Beginn des Vertrages;
- laufende Prämien auf jährlicher oder monatlicher Basis, deren Häufigkeit und Höhe mit dem Versicherer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung festgelegt werden.
Bei Abschluss des Vertrages füllt der Versicherungsnehmer einen Fragebogen zum „Anlegerprofil“ aus, um die von ihm akzeptierte Risikobereitschaft zu bestimmen.
Je nach Ergebnis kann der Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Fonds wählen, in denen die Prämie angelegt wird. Diese Fonds können sein:
- Fonds mit garantiertem Zinssatz,
- Fonds, die an der Börse notiert sind und deren Rendite sowohl steigen als auch fallen kann.
Der Versicherungsnehmer wählt zugleich auch die aus dem Vertrag begünstigte Person, d.h. die Person oder Personen, die den Wert des Vertrages zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten erhalten werden.
Je nach den von der Versicherungsgesellschaft angebotenen Möglichkeiten kann der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages :
- zusätzliche Zahlungen auf seinen Vertrag leisten;
- Rückzahlungen vornehmen, d. h. einen Teil der Anlagesumme im Falle eines Liquiditätsbedarfs abziehen;
- die Fonds ändern, wenn sich das Risikoprofil ändert;
- die zum Zeitpunkt des Abschlusses festgelegte begünstigte Person ändern.
Der Lebensversicherungsvertrag ist ein äußerst flexibles Produkt, dass es ermöglicht :
- Kapital an seine Angehörigen zu vererben;
- jederzeit Zugriff auf das eigene Kapital zu haben, indem bei Bedarf ein Rückkauf vorgenommen wird;
- Kapital aufzubauen, um eigene Projekte zu finanzieren (Wohnen, Ruhestand, etc.);
- jederzeit Zahlungen zu leisten;
- die eigenen Anlagen zu diversifizieren.
Die im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags gezahlten Prämien sind unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar.
- Maximal absetzbare Höchstgrenzen für Prämien, die für Lebensversicherungsverträge gezahlt werden, die von Artikel 111LIR abhängen.
Steuerzahler | Ohne Ehepartner | Mit Ehepartner |
Ohne Kind |
672 Euro |
1344 Euro |
Mit 1 Kind |
1344 Euro |
2016 Euro |
Mit 2 Kindern |
2016 Euro |
2688 Euro |
Mit 3 Kindern |
2688 Euro |
3360 Euro |
Für jedes weitere Kind |
+ 672 Euro |
+ 672 Euro |
- Maximal abzugsfähige Obergrenze für Prämienzahlungen für Lebensversicherungsverträge, die von Artikel 111bis LIR abhängen: 3200 € pro Jahr und Steuerzahler.
Für in Luxemburg ansässige Personen stellt die Lebensversicherung ein besonders attraktives Instrument der Nachlassplanung dar. Das Todesfallkapital, das an die Begünstigten eines Lebensversicherungsvertrags ausgezahlt wird, unterliegt bei Begünstigten in gerader Linie (Ehepartner, Kinder, Eltern) nicht der Erbschaftssteuer. Dies macht sie zu einem wirksamen Mechanismus, um Vermögen zu übertragen, ohne die Steuerlast der Erben zu erhöhen.
Bereiten Sie sich entspannt auf Ihren Ruhestand vor und profitieren Sie von sofortigen Steuerabzügen.
Finanzieren Sie das Studium oder die Projekte Ihrer Kinder mithilfe eines Spar-Lebensversicherungsvertrags.
Bauen Sie Ihre finanzielle Zukunft auf, indem Sie Ihre Angehörigen schützen.
Lebensversicherungen und Todesfallversicherungen werden zwar oft verwechselt, dienen aber unterschiedlichen Zwecken. Die Lebensversicherung ist in erster Linie ein Sparprodukt, mit dem ein Kapital für zukünftige Projekte oder zur Sicherung einer zusätzlichen Altersversorgung gebildet werden kann. Dieses Kapital kann an bestimmte Begünstigte übertragen werden und bietet so eine vorteilhafte Vermögensübertragung.
Im Gegensatz dazu ist die Todesfallversicherung eine Form der Vorsorge. Ihr Hauptziel ist es, die Angehörigen des Versicherten im Todesfall finanziell abzusichern. Dieser Schutz manifestiert sich in Form von Kapital- oder Rentenzahlungen an die Begünstigten, die eine sofortige finanzielle Unterstützung garantieren.
In Luxemburg gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag für Prämien, die in einen Lebensversicherungsvertrag eingezahlt werden. Sie können also theoretisch unbegrenzte Beträge darin investieren. Allerdings kann jede Versicherungsgesellschaft ihre eigenen Grenzen festlegen, insbesondere in Bezug auf Mindestprämien oder besondere Bedingungen für sehr hohe Beträge.
Die mit Lebensversicherungen verbundenen Steuervorteile, wie z. B. Steuerabzüge auf die eingezahlten Prämien, sind jedoch begrenzt. So können beispielsweise die auf einen Lebensversicherungsvertrag eingezahlten Prämien bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Obergrenze kann je nach Familiensituation variieren.
Es ist ratsam, sich mit Ihrer Versicherungsgesellschaft oder Ihrem Versicherungsagenten in Verbindung zu setzen, um genaue, auf Ihre Situation zugeschnittene Details zu erhalten.
Der Text wurde ursprünglich im Mai 2021 veröffentlicht und im Oktober 2024 aktualisiert.