Artikel 111bis LIR, der 1991 in die luxemburgische Gesetzgebung eingeführt wurde, bildet einen Rahmen für die Steuervorteile, die mit dem Rentensparen verbunden sind. Er ermöglicht es Steuerpflichtigen, unabhängig von ihrem Alter oder ihrer familiären Situation bis zu 3.200 € pro Jahr von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen.
Diese Bestimmung gilt für in Luxemburg ansässige Personen und steuerlich gleichgestellte Grenzgänger (d. h. Personen, die in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben).
Artikel 111bis LIR ist Teil einer umfassenden Strategie zur Förderung des langfristigen Sparens und zur Ergänzung des staatlichen Rentensystems.
Der Altersvorsorgevertrag ist ein Lebensversicherungsvertrag, der Artikel 111bis LIR unterliegt und Teil der dritten Säule des luxemburgischen Rentensystems ist.
Dieser Vertrag ermöglicht es, sich einen Zuverdienst zu erarbeiten, der zum Zeitpunkt des Renteneintritts ausbezahlt wird. Um in den Genuss von Steuerabzügen zu kommen, muss der Vertrag bestimmte Bedingungen erfüllen (diese Diese Liste ist nicht erschöpfend ) (1) :
- er muss bei einer Versicherungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut mit Sitz in Luxemburg oder mit einer Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat, die/das in Luxemburg tätig sein darf, abgeschlossen worden sein;
- er muss für eine Mindestdauer von zehn Jahren abgeschlossen worden sein;
- die Ersparnisse können frühestens mit 60 und spätestens mit 75 Jahren abgerufen werden;
- die Leistung kann in Form von stufenweise auszahlbarem Kapital ausgezahlt werden, Leibrente oder eine Mischung aus beiden zahlbar sein.
Die in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlten Prämien sind in der in Luxemburg abgegebenen Steuererklärung steuerlich absetzbar.
Die Steuerreform von 2016 hat die Attraktivität von Altersvorsorgeverträgen erheblich verbessert. Nun kann jeder Steuerzahler unabhängig von seiner persönlichen Situation bis zu 3200 Euro pro Jahr von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Diese Maßnahme gilt für in Luxemburg ansässige Personen und für Grenzgänger, die im Großherzogtum eine Steuererklärung abgeben.
Die Vorteile beschränken sich nicht auf den Steuerabzug. Diese Verträge bieten eine hohe Flexibilität :
- Wahl zwischen monatlichen oder jährlichen Zahlungen.
- Möglichkeit, zusätzliche Einzahlungen zu leisten.
- Verschiedene Anlagemöglichkeiten, vom Garantiezins bis zu Investmentfonds.
Bei Fälligkeit zwischen 60 und 75 Jahren kann das gebildete Kapital je nach Präferenz des Unterzeichners in Form einer Rente oder eines Kapitals ausgezahlt werden.
In Luxemburg ist das Rentensystem auf drei Säulen aufgebaut :
- Säule 1: verpflichtend und durch Sozialbeiträge finanziert;
- Säule 2: Rentensystem, das auf Initiative eines oder mehrerer Arbeitgeber für dessen bzw. deren Arbeitnehmer eingerichtet wird;
- Säule 3: auf freiwilliger Basis durch Prämien finanziert, die auf Initiative einer Person in einen Lebensversicherungsvertrag eingezahlt werden.
Verträge, die auf Grundlage der Artikel 111 LIR und Artikel 111bis LIR geschlossen werden, fallen unter diese dritte Säule und können von Steuerabzügen profitieren.
Es ist heute allgemein bekannt, dass sich eine Person nicht mehr ausschließlich auf die 1. Säule stützen kann, die in den kommenden Jahren verschiedenen Reformen unterzogen werden könnte. Es besteht also Gefahr, dass die eigene Rente gekürzt wird. Die Notwendigkeit, zusätzliches Rentenkapital aufzubauen, wird daher immer zwingender.
iPension.lu, das erste Tool, mit dem Sie Ihre luxemburgische gesetzliche Rente berechnen können
Der Pension Plan ist der Altersvorsorgevertrag der Baloise in Luxembourg, mit dem Sie für Ihren Ruhestand sparen können und dabei jedes Jahr den maximalen Steuerabzug nach Artikel 111bis erhalten.
Mit dem Pension Plan können Sie schon ab EUR 50,– monatlich für Ihren Ruhestand vorsorgen. Schließlich handelt es sich beim Pension Plan um einen flexiblen Altersvorsorgevertrag, der mit Monatsprämien oder Jahresprämien abgeschlossen werden kann. Es ist auch jederzeit möglich, zusätzliche Einzahlungen zu leisten.
Je nach Ihrer Risikobereitschaft ermöglicht Ihnen der Pension Plan, in einen Teilfonds mit garantiertem Zinssatz oder in Investmentfonds zu investieren.
Die im Rahmen des Pension Plan eingezahlten Leistungen können im Alter zwischen 60 und 75 Jahren abgerufen werden, und die Prämien unterliegen keiner Besteuerung, sondern sind bis zu EUR 3.200,– steuerlich absetzbar.
Die durch den Pension Plan möglichen Abzüge können auch von Grenzgängern in Anspruch genommen werden, sobald sie in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben.
Ein Arbeitgeber-Pensionsplan stellt eine kollektive Altersvorsorge dar, die von einem Unternehmen für seine Beschäftigten eingerichtet wird. Dieser Zusatzplan bietet Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer.
Das Unternehmen profitiert von einer günstigen Besteuerung seiner Beiträge und steigert gleichzeitig die Attraktivität seiner Vergütungspakete.
Wenn der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einen Pensionsplan eingerichtet hat, kann auch der Arbeitnehmer einen Beitrag von bis zu 1200 Euro pro Jahr leisten. Und auch dieser persönliche Beitrag ist bei der Steuererklärung abzugsfähig.
Artikel wurde ursprünglich im November 2021 veröffentlicht und im November 2024 aktualisiert.