DE EN FR
MyBaloise Link öffnet in einem neuen Tab Abmelden
Die Restschuldversicherung: volle Absicherung beim Immobilienkauf
Sparen und Rente Die Restschuldversicherung: volle Absicherung beim Immobilienkauf
Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns
3. April 2023
Die Restschuldversicherung ist eine Art der Todesfallversicherung, die immer beliebter wird. Sie ist für jeden, der beim Haus- oder Wohnungskauf einen Kredit aufnimmt, unverzichtbar, um die Familie und das Vermögen zu schützen. Im Todes- oder Invaliditätsfall nimmt diese Versicherung Ihren Angehörigen die Last hoher Schulden ab. Die Restschuldversicherung ist außerdem steuerlich von Vorteil.
Was ist eine Restschuldversicherung?

Eine Restschuldversicherung ist eine befristete Todesfallversicherung, die die Zahlung einer Summe im Fall des Todes oder der Invalidität des Versicherten während der Laufzeit des Vertrags garantiert. Die Versicherungssumme entspricht im Allgemeinen dem zurückzuzahlenden Betrag des laufenden Immobilienkredits oder sonstigen Darlehens.

Wenn der Versicherte verstirbt, bevor das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, zahlt der Versicherer den geschuldeten Restbetrag an die kreditgebende Bank. Die Angehörigen des Darlehensnehmers sind somit in Bezug auf den bei Vertragsabschluss festgelegten Betrag nicht für die Rückzahlung des Darlehens verantwortlich.

Die Versicherungsprämie kann als einmaliger Betrag oder verteilt auf jährlich oder monatlich fällige Beiträge gezahlt werden. Der Betrag der Prämie wird individuell anhand verschiedener Kriterien berechnet: zu versichernder Darlehensbetrag, Zinssatz, Kreditlaufzeit, Alter des oder der Darlehensnehmer, deren Gesundheitszustand und Deckungsumfang der Versicherung.

Wie funktioniert die Restschuldversicherung?

Bei der Aufnahme eines Kredits über einen hohen Betrag für einen Immobilienkauf oder eine größere Anschaffung kann die Bank von Ihnen den Abschluss einer Restschuldversicherung fordern, die einen Teil- oder den Gesamtbetrag des Darlehens abdeckt:

  • Versicherungsnehmer: der Darlehensnehmer (und ggf. sein Mitdarlehensnehmer)
  • Versicherter: der Darlehensnehmer und sein Mitdarlehensnehmer, wenn zwei Personen den Kredit gemeinsam aufnehmen
  • Begünstigter: die Bank                

Jeder Darlehensnehmer kann zu 100 % versichert werden, es ist aber auch möglich, den Betrag zwischen den Mitdarlehensnehmern aufzuteilen. Die Restschuldversicherung kann auch eine zusätzliche Absicherung im Invaliditätsfall einschließen.

Klicken Sie hier
Eine flexible Versicherung für verschiedene Bedürfnisse

Auch wenn Restschuldversicherungen meist im Rahmen von Immobilienkäufen abgeschlossen werden, können sie auch die Rückzahlung von hohen Konsumkrediten (z. B. für einen Autokauf oder Renovierungsarbeiten) absichern. Die Restschuldversicherung bietet hohe Flexibilität.

Dem Versicherungsnehmer steht ein Versicherungsschutz für den Todesfall und für Vollinvalidität zur Auswahl. Zudem kann der zu versichernde Betrag zwischen den Mitdarlehensnehmern in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Einkommen, ihrem gesundheitlichen Zustand oder der Lebensweise aufgeteilt werden.

Beträchtliche Steuervorteile

In der Steuererklärung können die vom Darlehensnehmer gezahlten Versicherungsprämien von dessen steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden.

Bei einer Einmalprämie (also einer einmaligen Zahlung bei Vertragsabschluss) hängt der abziehbare Höchstbetrag vom Alter des Steuerzahlers und der Anzahl der Personen im Haushalt ab. Die Zahlung als Einmalprämie ermöglicht eine Steuerersparnis durch einen erhöhten abzugsfähigen Höchstbetrag. So kann eine ledige Person, die bis zum 30. Lebensjahr eine Restschuldversicherung abschließt und diese per Einmalprämie bezahlt, bis zu 6000 € absetzen.

Bei der Zahlung von laufenden Beiträgen können Versicherungsnehmer bis zu 672 € pro Person, die zum Haushalt gehört, geltend machen. Der abziehbare Höchstbetrag variiert in Abhängigkeit von der Zahl der im Haushalt lebenden Personen und von der Zahl der Kinder. Z. B. kann eine Familie mit zwei Kindern jährlich 2688 € an gezahlten Beiträgen zur Restschuldversicherung geltend machen.

Welche Bedingungen gelten für die steuerliche Abzugsfähigkeit?

Damit der Abzug in Anspruch genommen werden kann, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein.

  • Die laufenden Prämien müssen im Rahmen einer Restschuldversicherung gezahlt werden, die die Rückzahlung eines Immobilien- oder Konsumkredits versichert. Die Einmalprämie ist hingegen nur abzugsfähig, wenn sie im Rahmen der Absicherung eines Immobilienkredits für den Hauptwohnsitz gezahlt wird.
  • Die Versicherungssumme darf den Betrag der Restschuld nicht übersteigen.

Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, kann der Darlehensnehmer die Versicherungsprämien von seinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen, so dass sich der Betrag der zu zahlenden Einkommenssteuer verringert.

Fazit: Warum sollte man eine Restschuldversicherung abschließen?

Die Restschuldversicherung ist oft eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt eines Kredits über eine hohe Summe. Außerdem können Sie sich und Ihre Angehörigen damit gegen verschiedene Risiken (Invalidität oder Tod) absichern und dabei unmittelbare steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

 

Kontaktieren Sie uns
Laden Sie unsere Broschüre Restschuldversicherung herunter
Flyer Restschuldversicherung Flyer - Restschuldversicherung pdf - 871 KB
Display All