- Die erste Säule (obligatorisch), die von der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d'assurance de pension - CNAP) verwaltet wird, entspricht der gesetzlichen Rente, die mit den Sozialbeiträgen finanziert wird.
- Die zweite Säule, die freiwillig ist, wird aus dem Zusatzrentensystem gebildet, das vom Arbeitgeber eingerichtet wird. Sie ermöglicht dank zusätzlicher Beiträge, auf die steuerliche Vergünstigungen gewährt werden, die Ergänzung der gesetzlichen Rente.
- Die dritte Säule entspricht der individuellen Altersvorsorgevertrag, die es ermöglicht, ein Zusatzkapital zu bilden und bis zu 3 200 Euro jährlich vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen.
Die Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP) ist die für die Verwaltung der Renten in Luxemburg zuständige Einrichtung. Sie verwaltet die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten.
Die CNAP kümmert sich um:
- die Berechnung und Zahlung der Renten.
- die Prüfung der Anträge auf vorzeitige Altersrente.
- Entscheidungen in Verbindung mit der Beitragsdauer und des Wohnsitzlandes der Versicherten.
Das luxemburgische Rentensystem ermittelt den Betrag der Rente unter Berücksichtigung der Anzahl der Beitragsjahre und des Betrags der gezahlten Gehälter.
Die Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP) bietet Ihnen ab dem Alter von 55 Jahren die Möglichkeit, eine Schätzung der Altersrente vorzunehmen.
Ferner haben Sie die Möglichkeit, unser Online-Rentensimulationstool zu testen.
Wie hoch ist die Mindestrente in Luxemburg ?
Der Betrag der Mindestrente lautet zum 1. Januar 2025 auf 2.293,55 EUR* und kann den 5-fachen Betrag des Mindestbezugseinkommens nicht überschreiten. Dieser Betrag wird regelmäßig neubewertet, um die Entwicklung der Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
* Source https://cnap.public.lu/de/pensions/pension-vieillesse-65/pension-vieillesse-651.html
Das gesetzliche Alter für den Eintritt in den Ruhestand liegt bei 65 Jahren. Diese Regel gilt für alle Arbeitnehmer und Selbstständige, die in Luxemburg einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Um hingegen eine von Luxemburg gezahlte Rente beanspruchen zu können, müssen Sie zumindest 120 Versicherungsmonate bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) nachweisen.
In Abhängigkeit von Ihrer Situation und Ihren Beitragsjahren ist es möglich, ab dem Alter von 57 Jahren oder 60 Jahren vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
Die vorzeitige Altersrente ist in Abhängigkeit von Ihren Versicherungszeiten im Alter von 57 Jahren oder ab 60 Jahren möglich. Im Alter von 57 Jahren sind Sie verpflichtet, 480 Beitragsmonate in der Pflichtversicherung nachzuweisen, von denen 40 Beitragsjahre tatsächlich in Luxemburg geleistet wurden.
Ab dem Alter von 60 Jahren werden die Bedingungen mit mindestens 480 Beitragsmonaten jeder Art, davon mindestens 120 Monate Pflicht-, Weiter- oder freiwillige Versicherung oder rückwirkender Kauf gelockert.
Im Zeitraum des Bezugs Ihrer vorzeitigen Altersrente und bis zum Alter von 65 Jahren steht es Ihnen unter Berücksichtigung bestimmter Beschränkungen frei, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ihr monatliches Einkommen darf in diesem Fall ein Drittel des sozialen Mindestlohns nicht übersteigen, um eine Verringerung Ihrer Leistungen zu vermeiden. Über diesen Höchstbetrag hinaus wird der Betrag Ihrer Rente in Abhängigkeit von Ihren neuen Einkommen angepasst.
Ja, Ihre Rente kann ins Ausland überwiesen werden. Um die kontinuierliche Zahlung und die Aktualisierung Ihrer Situation sicherzustellen, ist es jedoch erforderlich, bestimmten Anforderungen gerecht zu werden:
- Sie sind verpflichtet, die CNAP über die Änderung Ihres Aufenthaltsorts zu informieren.
- Die CNAP verlangt regelmäßig die Zusendung einer Lebensbescheinigung, um zu prüfen, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf die Zahlung Ihrer Rente haben.
Um einen Rentenanspruch in Luxemburg geltend zu machen, ist es erforderlich, zumindest zehn Jahre lang Beiträge gezahlt zu haben, wobei die in Luxemburg und ggf. in anderen Ländern der Europäischen Union oder in Ländern, die einen Vertrag mit Luxemburg unterzeichnet haben, geleisteten Versicherungszeiten zusammengerechnet werden.
Im Fall einer Beitragszeit von weniger als zehn Jahren werden Ihre Beschäftigungszeiten in Luxemburg von den anderen betroffenen Ländern bei der Berechnung Ihrer Rentenansprüche berücksichtigt, ohne dass Ihnen in Luxemburg ein gesonderte Rente gezahlt wird.
Grenzarbeitnehmer haben dieselben Rentenansprüche wie luxemburgische Bürger. Die CNAP berücksichtigt für die Eröffnung des Rentenanspruchs alle Betragszeiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Sie sind verpflichtet, Ihren Rentenantrag mehrere Monate vor dem gewünschten Eintrittsdatum des Ruhestands bei der Versorgungseinrichtung Ihres Wohnorts einzureichen. Ihre nationale Versorgungseinrichtung wird sich mit der CNAP in Luxemburg koordinieren.
Falls Sie in mehrerer Mitgliedsländern der Europäischen Union gearbeitet haben, erhalten Sie eine besondere Rente jedes Landes. Der Betrag dieser Rente und das Alter, ab dem sie beansprucht werden kann, werden in Ansehung der in jedem betreffenden Land geltenden Regeln berechnet.
Um Anspruch auf eine luxemburgische Rente zu haben, müssen Sie zumindest ein Jahr in Luxemburg Beiträge abgeführt haben und eine Beitragszeit von mindestens zehn Jahren (einschließlich der Zeiträume, die sie in anderen Ländern der Europäischen Union gearbeitet haben) nachweisen können.
Der Betrag der Rente wird nicht ausreichen, um Ihr Lebensniveau beizubehalten. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass das gegenwärtige Rentensystem in Luxemburg früher oder später reformiert wird. Aus diesem Grund ist eine Einkommensergänzung erforderlich, um die zu erwartenden Fehlbeträge auszugleichen. Wie im Ruhestand ein ausreichendes Einkommen sicherstellen?
Es ist möglich, mehrere Lösungen ins Auge zu fassen:
- Lebensversicherung in der Form eines Altersvorsorgevertrag: Die Lebensversicherung in der Form eines Altersvorsorgevertrag ist Teil der 3. Säule und er ermöglicht es Ihnen, ein Kapital oder eine Rente für den Ruhestand aufzubauen und dabei von Steuerabzügen zu profitieren.
- Lebensversicherung: Die Lebensversicherungsverträge bleiben langfristig ein gutes Instrument. Sie ermöglichen es nicht nur, eine Spareinlage für die Rente zu bilden und gleichermaßen seinen Nachlass vorzubereiten, sondern können unter bestimmten Bedingungen auch mit steuerlichen Vergünstigungen verbunden sein.
- Finanzanlagen: Sie können Anlagen auf den Finanzmärkten ins Auge fassen. Wenn Sie langfristig investieren, können Sie das hohe Renditepotenzial der Märkte, einen Kapitalisierungseffekt nutzen und diese Aktiva vor der Inflation schützen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Finanzberater, um mehr darüber zu erfahren.
- Mietimmobilien: Der Kauf einer oder mehrerer Immobilien, um regelmäßige Mieten einzunehmen, ist ebenfalls ein Mittel, um ergänzende Einkommen zu erzielen.
- Eigentümer seines Hauptwohnsitzes sein: Dies ist ein wertvoller Vorteil, um seinen Ruhestand vorzubereiten, da Sie damit nach der Tilgung Ihres Kredits Ihre monatlichen Aufwendungen verringern. Vorzugsweise sollten Sie bereits ausreichend Zeit vor der Rente Eigentümer werden, um den Kredit zum Zeitpunkt Ihrer Versetzung in den Ruhestand abgezahlt zu haben.
Die Vorbereitung seiner Rente in Luxemburg ist nicht nur eine Frage des Alters und der Beiträge. Es ist ebenso wichtig, seinen finanziellen Bedürfnissen vorzugreifen, seine sozialen Rechte zu kennen und geeignete Sparlösungen ins Auge zu fassen. Dabei ist es von wesentlicher Bedeutung, möglichst frühzeitig damit zu beginnen. Nehmen Sie sich die Zeit und halten Sie mit einem Finanzberater Ihres Vertrauens Rücksprache oder machen Sie sich mit unseren Sparlösungen vertraut, um Ihre Strategie zu optimieren und Ihren Ruhestand in aller Ruhe vorzubereiten.