Angesichts der Immobilien- und Mietpreise in Luxemburg entscheiden sich immer mehr Personen für eine kostengünstigere Lösung: die Wohngemeinschaft – denn wenn man in Luxemburg allein wohnen möchte, zahlt man derzeit durchschnittlich 1800 € Miete im Monat (1).
Aufgrund des Preisanstiegs stellt die Wohngemeinschaft eine Unterkunftsmöglichkeit dar, die nicht mehr nur bei Studenten beliebt ist. Die durchschnittliche Miete für ein WG-Zimmer in Luxemburg liegt im Allgemeinen zwischen 800 und 1200 €, je nach Ort. Diese Option ermöglicht es, die Kosten zu teilen und eine größere Wohnfläche zur Verfügung zu haben. Sie wird auch unter jungen Berufstätigen und alleinstehenden Personen, die ihre Miete und Nebenkosten verringern möchten, immer begehrter.
Die Wohngemeinschaft kann also eine interessante Möglichkeit für alle sein, die ihre Ausgaben verringern möchten, ohne auf angenehme Wohnbedingungen zu verzichten.
(1) https://data.public.lu/fr/datasets/loyers-annonces-des-logements-a-luxembourg-ville-par-quartier/
Es gibt mehrere Möglichkeiten, in Luxemburg eine WG zu finden. In den letzten Jahren sind viele darauf spezialisierte Online-Plattformen entstanden, wie z. B. Appartager.lu, auf denen zahlreiche WG-Anzeigen zu finden sind. Diese Seiten bieten die Möglichkeit, die Angebote nach den eigenen Budget- und Ortsvorgaben zu filtern.
Außerdem gibt es unzählige Facebook-Gruppen zum Thema Wohngemeinschaft in Luxemburg. Diese sind eine Fundgrube für Angebote und Tipps.
Unterschätzen Sie Ihr studentisches oder berufliches Umfeld nicht. Sie können herumfragen, ob jemand von freiwerdenden Plätzen in WGs weiß.
Die letzte Möglichkeit ist es schließlich, eine eigene WG zu gründen, indem man ein Haus oder eine große Wohnung findet, deren Eigentümer damit einverstanden ist.
Die Wohngemeinschaft lässt sich definieren als gemeinsame Miete eines Wohnquartiers (Haus oder Wohnung) durch mehrere Personen. Dabei gibt es zwei Arten:
- Es besteht ein Mietvertrag für jedes vermietete Zimmer in der Unterkunft: Jeder Mieter besitzt also einen eigenen Raum zur Privatnutzung und geteilt werden nur die Gemeinschaftsräume, wie Wohnzimmer, Küche und Bad.
- Es besteht ein gemeinsamer Mietvertrag für alle Bewohner: Sie unterliegen alle einem einzigen Mietvertrag. Hierbei sind im Vertrag keine privaten Zimmer festgelegt, sondern die Mitbewohner müssen sich selbst über die Zimmerverteilung einigen. Auch der Mietpreis gilt in diesem Fall für die gesamten Räumlichkeiten und die Bewohner sind dafür zuständig, eine entsprechende Aufteilung vorzunehmen. Dies ist derzeit noch immer der häufigere Typ in Luxemburg.
Damit eine Wohngemeinschaft funktioniert, ist es außerdem wichtig, Regeln für das Zusammenleben festzulegen, um gut miteinander auszukommen. Diese Regeln können die Aufteilung der Aufgaben im Haushalt, die Abstimmung der Nutzung von Gemeinschaftsräumen und die Einhaltung von Ruhezeiten einschließen.
Schließlich ist es auch hilfreich, die Mitbewohner sorgfältig auszuwählen, unter Beachtung der Lebensweise und Gewohnheiten einer jeden Person. Das fördert die Harmonie und minimiert potenzielle Konflikte.
In einer Wohngemeinschaft zu leben kann Herausforderungen mit sich bringen. Räumlichkeiten mit anderen zu teilen erfordert häufig Kompromisse bei den Lebensgewohnheiten. Zum Beispiel kann es nötig sein, sich an feste Regeln für das Zusammenleben zu halten, z. B. an einen Zeitplan für die Nutzung des Badezimmers oder an Besuchsregelungen.
Meinungsverschiedenheiten über den Haushalt sind häufig: Manche Personen nehmen ihn nicht so ernst und vernachlässigen den Abwasch oder halten den Putzplan nicht ein. Persönliche Konflikte können auch aufgrund kultureller oder persönlichkeitsbedingter Unterschiede auftreten.
Außerdem haben die Mitbewohner ggf. unterschiedliche Tagesabläufe, was zu Spannungen führen kann, besonders, wenn jemand spät abends noch Lärm macht. Schließlich impliziert die Wohngemeinschaft oft auch eine Einschränkung der Privatsphäre, was auf Dauer anstrengend sein kann.
Co-Living und Wohngemeinschaften beruhen beide auf der Idee des gemeinsamen Wohnens, unterscheiden sich aber in einigen Punkten. Co-Living stellt eine gehobenere Version der Wohngemeinschaft dar und bietet eine einzigartige Möglichkeit mit höherwertigen Services. Oft sind bestimmte Leistungen inbegriffen:
- Zugang zu Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie Fitnessraum oder Coworking-Raum
- Services wie Reinigung und Internetzugang
- Flexibilität dank individuellen Mietverträgen und variabler Aufenthaltsdauer
In Luxemburg verbreitet sich das Co-Living und zieht insbesondere junge Berufstätige und Expatriates an, die eine zeitweilige Unterkunft suchen.
Ein gemietetes Zimmer dagegen bietet gegenüber der WG eine größere Unabhängigkeit. Diese Art der Mietunterkunft ist ideal für Personen, die lieber allein leben möchten, bietet aber gleichzeitig Zugang zu den Annehmlichkeiten eines gemeinsamen Hauses. Die Zimmer sind oft möbliert, was den schnellen Einzug erleichtert.
Außerdem ist der finanzielle Aspekt anzumerken:
- Wohngemeinschaft: geteilte Kosten, oft erschwinglicher
- Mietzimmer: Kosten können ggf. etwas höher sein, dafür aber mehr Ungestörtheit
Die Wahl zwischen diesen verschiedenen Optionen hängt von Ihren Prioritäten hinsichtlich sozialer Kontakte, Budget und gewünschter Privatsphäre ab.
Als Eigentümer oder Mieter ist es heutzutage wichtig, seine Wohnung gegen verschiedene mögliche Risiken wie Diebstahl oder Feuer zu schützen. Obwohl eine Hausratversicherung für Mieter in Luxemburg nicht obligatorisch ist, wird der Abschluss einer Versicherung empfohlen, um sich abzusichern. Tatsächlich kann im Fall einer Wohngemeinschaft beim Auftreten eines Schadens jede Person im Mietvertrag für den Schaden verantwortlich gemacht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn zwischen den Mitbewohnern eine Solidaritätsklausel besteht. Deshalb ist es empfehlenswert, sich gegen mögliche Schäden in der Wohnung abzusichern.
Es gibt immer noch keinen rechtlichen Rahmen für die Wohngemeinschaft. Als Mitbewohner sind Sie durch den Abschluss einer Versicherung jedoch für Ihr Zimmer, die Gemeinschaftsräume, die Sie mit allen Mitbewohnern teilen, aber auch für Ihre persönlichen Gegenstände versichert.
Was sind die Unterschiede zwischen einer klassischen Hausratversicherung und einer Hausratversicherung für eine Wohngemeinschaft?
Streng genommen gibt es keine Hausratversicherung für Wohngemeinschaften; es gibt jedoch mehrere Lösungsansätze.
In der Regel bieten die Versicherer eine gemeinsame Hausratversicherung an, bei der sich die Mitbewohner den Preis für die Versicherung ganz einfach teilen und jedes Zimmer über dieselbe Police versichert ist. Der Hausratversicherungsvertrag enthält daher alle Namen der verschiedenen Mieter und deckt die gesamte Fläche der gemieteten Wohnung oder des gemieteten Hauses ab.
Die Hausratversicherung umfasst alle Deckungen, die eine klassische Hausratversicherung wie Home bieten kann. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass der Versicherer durch eine Klausel festlegt, dass der Inhalt der Wohnung abhängig von seinem Eigentümer versichert ist. Das bedeutet, dass die persönlichen Gegenstände des Mieters im Vertrag gesondert versichert sind.
Es ist auch möglich, dass jeder Mitbewohner eine eigene Hausratversicherung abschließt. Wenn die Mitbewohner jedoch nicht bei derselben Gesellschaft versichert sind, kann sich die Schadenregulierung im Schadensfall gegebenenfalls schwieriger gestalten.
Schließlich kann der Vermieter eine Versicherung gegen Mietrisiken abschließen, deren Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden.
Jeder Mitbewohner muss außerdem eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
Wenn die Hausratversicherung für Mietrisiken nicht in den Nebenkosten enthalten ist, ist es am besten, eine Hausratversicherung bei demselben Versicherer abzuschließen, um die Regulierung im Schadensfall zu erleichtern und Streitigkeiten mit anderen Mitbewohnern zu vermeiden.
Text ursprünglich veröffentlicht im November 2021 und aktualisiert im September 2024.