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Wohnen Hausratversicherung: Was gilt für Wohngemeinschaften?
3. November 2021 jeunes
Eine erschwinglichere Miete, eine größere Fläche, die Teilung der Kosten, die Möglichkeit, einen Garten zu nutzen: all das sind Argumente, die für eine Wohngemeinschaft sprechen können. Dafür entscheiden sich im Übrigen häufig junge Arbeitnehmer oder Neuankömmlinge in Luxemburg. Wie kann man eine Hausratversicherung abschließen, wenn man sich für eine Wohngemeinschaft entscheidet? Was ist der Unterschied zu einer klassischen Hausratversicherung?

Die Vorteile einer Wohngemeinschaft in Luxemburg

Angesichts der Immobilien- und Mietpreise in Luxemburg entscheiden sich immer mehr Menschen für eine günstigere Lösung: die Wohngemeinschaft. Wenn man heute in Luxemburg allein zur Miete wohnen möchte, liegt die Durchschnittsmiete bei 1600 € pro Monat (1) . 

Eine Wohngemeinschaft kann definiert werden als die Vermietung derselben Unterkunft an mehrere Personen (Haus oder Wohnung). Es existieren zwei unterschiedliche Arten: 

  1. Es existiert jeweils einen Mietvertrag für jedes Zimmer in der Wohnung: jeder Mieter hat seinen eigenen privaten Raum und teilt nur die Gemeinschaftsräume wie das Wohnzimmer, die Küche oder das Bad.
  2. Es existiert ein gemeinsamer Mietvertrag für alle Mitbewohner: sie alle schließen ein und denselben Mietvertrag ab. In diesem Fall ist für die Mitbewohner kein eigenes Zimmer im Mietvertrag vorgesehen, so dass es ihnen obliegt, die Verteilung der Zimmer zu regeln. Das Gleiche gilt für die Miete. In diesem Fall gibt es eine Gesamtmiete, so dass es den Mitbewohnern obliegt, sie unter sich aufzuteilen. Dies ist in Luxemburg immer noch die gängigste Methode. 

Aufgrund der steigenden Preise sind Wohngemeinschaften nicht mehr nur bei Studenten beliebt. In der Tat werden sie auch immer beliebter bei jungen Berufstätigen und Alleinstehenden, die menschliche Kontakte und niedrigere Mieten und Kosten wünschen.

(1)   https://data.public.lu/fr/datasets/loyers-annonces-des-logements-a-luxembourg-ville-par-quartier/

Müssen Sie Ihr Eigentum versichern, wenn Sie eine Wohnung teilen?

Als Eigentümer oder Mieter ist es heutzutage wichtig, seine Wohnung gegen verschiedene mögliche Risiken wie Diebstahl oder Feuer zu schützen. Obwohl eine Hausratversicherung für Mieter in Luxemburg nicht obligatorisch ist, wird der Abschluss einer Versicherung empfohlen, um sich abzusichern. Tatsächlich kann im Fall einer Wohngemeinschaft beim Auftreten eines Schadens jede Person im Mietvertrag für den Schaden verantwortlich gemacht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn zwischen den Mitbewohnern eine Solidaritätsklausel besteht. Deshalb ist es empfehlenswert, sich gegen mögliche Schäden in der Wohnung abzusichern.

Es gibt immer noch keinen rechtlichen Rahmen für die Wohngemeinschaft. Als Mitbewohner sind Sie durch den Abschluss einer Versicherung jedoch für Ihr Zimmer, die Gemeinschaftsräume, die Sie mit allen Mitbewohnern teilen, aber auch für Ihre persönlichen Gegenstände versichert. 
 

Besteht ein Unterschied zu einer klassischen Hausratversicherung?

Was sind die Unterschiede zwischen einer klassischen Hausratversicherung und einer Hausratversicherung für eine Wohngemeinschaft?

Streng genommen gibt es keine Hausratversicherung für Wohngemeinschaften; es gibt jedoch mehrere Lösungsansätze.
In der Regel bieten die Versicherer eine gemeinsame Hausratversicherung an, bei der sich die Mitbewohner den Preis für die Versicherung ganz einfach teilen und jedes Zimmer über dieselbe Police versichert ist. Der Hausratversicherungsvertrag enthält daher alle Namen der verschiedenen Mieter und deckt die gesamte Fläche der gemieteten Wohnung oder des gemieteten Hauses ab.
Die Hausratversicherung umfasst alle Deckungen, die eine klassische Hausratversicherung wie Home bieten kann. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass der Versicherer durch eine Klausel festlegt, dass der Inhalt der Wohnung abhängig von seinem Eigentümer versichert ist. Das bedeutet, dass die persönlichen Gegenstände des Mieters im Vertrag gesondert versichert sind. 

Es ist auch möglich, dass jeder Mitbewohner eine eigene Hausratversicherung abschließt. Wenn die Mitbewohner jedoch nicht bei derselben Gesellschaft versichert sind, kann sich die Schadenregulierung im Schadensfall gegebenenfalls schwieriger gestalten.

Schließlich kann der Vermieter eine Versicherung gegen Mietrisiken abschließen, deren Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Jeder Mitbewohner muss außerdem eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. 

Wenn die Hausratversicherung für Mietrisiken nicht in den Nebenkosten enthalten ist, ist es am besten, eine Hausratversicherung bei demselben Versicherer abzuschließen, um die Regulierung im Schadensfall zu erleichtern und Streitigkeiten mit anderen Mitbewohnern zu vermeiden.

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