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Wohnen Ist eine Hausrat- und Wohnungsversicherung in Luxemburg Pflicht?
2. April 2024
In Luxemburg ist eine Hausrat- und Wohnungsversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird jedoch weiterhin dringend empfohlen, um Ihre Wohnung vor möglichen Schäden und Unfällen zu schützen. Denn eine Mieterhaftpflichtversicherung ist zwar nicht verpflichtend, kann sich aber im Falle von Zwischenfällen als nützlich erweisen. Es ist daher sinnvoll, die durchschnittlichen Kosten zu ermitteln und festzustellen, ob Sie davon betroffen sind. 
Ist es Pflicht, eine Hausrat- und Wohnungsversicherung zu haben?

In Luxemburg ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Hausrat- und Wohnungsversicherung abzuschließen. Als Eigentümer wird die Bank jedoch bei der Zusammenstellung des Immobilienkredits sicherlich eine Versicherung verlangen. Im Falle von Mietern kann die Situation anders aussehen. Im Mietvertrag kann nämlich festgelegt sein, dass der Mieter eine Hausrat- und Wohnungsversicherung abschließen muss. Es ist daher unbedingt erforderlich, die Bedingungen seines Vertrags zu überprüfen. Unabhängig von Ihrer Situation ist es immer empfehlenswert, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, um die Risiken im Falle eines Schadens abzudecken, da Sie ansonsten für Schäden an Immobilien und Möbeln aufkommen müssen.

Wozu dient die Hausrat- und Wohnungsversicherung und wer muss sich versichern?

Die Hausrat- und Wohnungsversicherung deckt bewegliche und unbewegliche Sachen sowie die Haftpflicht ab. Im Falle eines Schadens und einer Beschädigung der Wohnung (Wasserschaden oder Brand) wird die Versicherungsgesellschaft die Reparaturkosten übernehmen.

Es ist daher unerlässlich für einen Eigentümer oder Mieter, eine Wohngebäude- und Hausratversicherung abzuschließen, die die Kosten für die Behebung eines erlittenen oder verursachten Schadens deckt.

Was deckt die Wohngebäude- und Hausratversicherung ab?

Im Allgemeinen deckt die Wohngebäude- und Hausratversicherung alle Schäden ab, die entstanden sind durch:

  • Feuer;
  • Klima- oder Naturereignisse;
  • Wasserschäden;
  • Bruch von Glas, Fenstern und Spiegeln;
  • Diebstahl, versuchten Diebstahl oder Vandalismus an der Einrichtung;
  • die Haftpflicht der versicherten Sachen...

Zusätzlich zu diesen Großereignissen können Sie mit dem Versicherungsvertrag Ihren Versicherungsschutz so erweitern, dass Ihre gesamten Vermögensgegenstände (mobile Geräte, etc.) abgesichert sind. Der Vertrag ist flexibel und personalisierbar, um an die Bedürfnisse jedes Einzelnen angepasst werden zu können. Es ist wichtig, die verschiedenen Risiken richtig einzuschätzen, um einen Vertrag zu haben, der auf die eigene Situation zugeschnitten ist.

Welche Inhalte meiner Wohnung oder meines Hauses sind durch die Hausrat- und Wohnungsversicherung abgedeckt?

Der gesamte Inhalt Ihrer Wohnung ist in der Regel durch Ihre Versicherungsgesellschaft versichert. Dazu müssen Sie sich vergewissern, dass alle Ihre Besitztümer zum richtigen Wert versichert wurden. Alles muss beim Abschluss Ihres Vertrags angegeben werden und sollte es ermöglichen, die Höhe der Entschädigung im Schadensfall bestmöglich einzuschätzen.


Es ist erforderlich, den Gesamtwert der Vermögensgegenstände zu schätzen, aber auch den Wert für bestimmte Arten von Vermögensgegenständen wie z. B.: 

  • Wertgegenstände (Gemälde, Teppiche, Skulpturen...);
  • wertvolle Gegenstände (Schmuck, Uhren…);
  • igitale Geräte (Handys, Laptops, Tablets, Uhren und Headsets...);
  • Weinkeller;
  • Sammlungen aller Art (Bücher, Comics...);
  • die vom Eigentümer zur Verfügung gestellte Einrichtung (Küche oder Mobiliar...);
  •  
  • ein Garten;
  • Sonnenkollektoren ...
Ist die Haftpflichtversicherung in meiner Hausrat- und Wohnungsversicherung enthalten?

Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel nicht in die Hausrat- und Wohnungsversicherung enthalten. Einige Versicherungsgesellschaften bieten diese Deckung als Zusatzoption an und nicht als Standardeinschluss. Wenn Ihr Vertrag diese Deckung nicht enthält, empfiehlt es sich, die Haftpflichtversicherung als Zusatzdeckung hinzuzufügen, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.

Diese Deckung ist in der Tat von entscheidender Bedeutung, da sie Schäden abdeckt, die Dritten durch Fahrlässigkeit oder Unvorsichtigkeit zugefügt werden. Dies kann Szenarien wie das versehentliche Zerbrechen eines wertvollen Gegenstandes bei einem Freund durch Ihr Haustier oder Ihren Hund beinhalten.

Es ist daher entscheidend, die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrags zu überprüfen und festzustellen, ob er eine Privathaftpflichtversicherung enthält.

Was ist die Versicherung für nicht-bewohnende Eigentümer?

Die Versicherung für nicht selbstnutzende Eigentümer richtet sich an Eigentümer, die nicht in ihrer Immobilie wohnen. Dies kann eine leerstehende, an eine dritte Person vermietete oder unentgeltlich bewohnte Wohnung betreffen. Dieser Versicherungsschutz ist in Luxemburg nicht obligatorisch, wird aber empfohlen, da er das Immobilienvermögen vor verschiedenen Risiken (Brand, Wasserschäden usw.) schützen kann. Diese Versicherung kann in einigen Fällen auch spezielle optionale Garantien umfassen, wie z. B. die Deckung von finanziellen Folgen aufgrund von Mietrückständen oder Sachbeschädigungen.

Artikel ursprünglich veröffentlicht im Juni 2021 und aktualisiert im April 2024.

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