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Wohnen Kurzzeitvermietung von Immobilien: Was sollte man wissen?
19. September 2022
Im Jahr 2021 hat Luxemburg 756.387 Besuche von nichtansässigen Touristen und 10.667 neue Einwohner verzeichnet, hinzu kommen außerdem Berufstätige, die sich für kürzere oder längere Zeit in Luxemburg aufhalten. Eben diese Personen suchen also Unterkünfte für einen kurzen Zeitraum. Vor diesem Hintergrund kann man als Immobilieneigentümer auf die Idee kommen, sein Haus oder seine Wohnung gelegentlich für kurze Zeit zu vermieten, aber was sollte man dazu wissen?
Kann man eine Immobilie kurzzeitig vermieten?

Als Eigentümer kann man seine Immobilie durchaus für eine kurze Zeit zur Miete anbieten. Es gibt in Luxemburg derzeit kein Gesetz, das die kurzzeitige Vermietung von Immobilien regelt, weder durch Privatpersonen noch durch Unternehmen.
Es sind jedoch bestimmte Regeln zu beachten:

  • Wenn Sie eine möblierte Unterkunft vermieten, müssen Sie dies bei der Gemeinde anmelden.
  • Sie müssen Hygienebedingungen einhalten.

Alle Bedingungen sind auf der Informationsseite des luxemburgischen Staates einsehbar .

Angesichts des zunehmenden Umfangs dieser Aktivität hat das Tourismusministerium allerdings einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die saisonale Vermietung von Immobilien zu regeln. Dieses Gesetz soll die Möglichkeit zur Vermietung auf eine kumulative Dauer von maximal 3 Monaten ab der letzten Vermietung begrenzen. Nach den 3 Monaten muss der Eigentümer der Kurzzeitunterkunft eine Genehmigung als Beherbergungseinrichtung beantragen.

Wenn Sie Mieter sind, müssen Sie für die Untervermietung eine Genehmigung von Ihrem Vermieter einholen und der Mietbetrag, den Sie im Rahmen der Untervermietung verlangen, darf die Höhe der Miete, die Sie selbst zahlen, nicht überschreiten.

Welche steuerlichen Regelungen gelten für die Einkünfte aus der Vermietung einer möblierten Immobilie?

Steuerzahler, die Eigentümer einer möblierten Immobilie sind und diese vermieten, müssen eine Steuererklärung über diese Einkünfte abgeben, unabhängig davon, ob sie in Luxemburg ansässig sind oder nicht. Auf diese Einkünfte fällt Einkommenssteuer an.

Wenn der jährliche Gesamtbetrag des Umsatzes nicht mehr als 30.000 € beträgt, unterliegt die Vermietung nicht der Mehrwertsteuer. Die Eigentümer müssen den Umsatz jedoch unabhängig vom Betrag deklarieren und eine Mehrwertsteuernummer beantragen.

Hinsichtlich der Beherbergungsgebühr muss sich jeder Eigentümer, der eine Immobilie gelegentlich vermietet, bei der Gemeinde, in der sich die Unterkunft befindet, erkundigen, ob sie eine Gebühr erhebt oder nicht.

Welche Versicherung schützt meine Immobilie während der kurzzeitigen Vermietung?

Als Eigentümer sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung für Ihre Immobilie abschließen. Damit ist die Unterkunft auch während der Vermietung versichert.

Sie können ebenfalls sicherstellen, dass Ihre Mieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die eventuelle Schäden abdeckt, die sie an der Immobilie verursachen.

Um alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, informieren Sie sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermietungsplattform, falls Sie eine solche nutzen, sowie über die Rechtsmittel, die im Fall von Schäden zur Verfügung stehen. Airbnb zum Beispiel bietet eine Schadens- und Haftpflichtversicherung für Vermieter an. Im Zweifel können Sie stets diese Versicherung abschließen, nachdem Sie sich über ihren Geltungsbereich und die Ausschlüsse informiert haben.

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, achten Sie darauf, dass Sie sich gründlich informieren und alle gesetzlich festgelegten Bedingungen einhalten. Damit stellen Sie eine erfolgreiche Vermietung ohne Ärgernisse sicher.