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Wohnen Rasen mähen, Hecke beschneiden: Was darf ich in Luxemburg tun?
15. Juni 2023
Das schöne Wetter ist endlich da und es ist an der Zeit, sich um seinen Garten zu kümmern: Rasen mähen, Hecken oder Sträucher beschneiden. Was ist in Sachen Gesetzgebung und Lärmbelästigung erlaubt? Nachstehend finden Sie Wissenswertes, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Ihren Garten in Ordnung zu halten.  
Die luxemburgischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Geräuschbelästigung

Zu diesem Thema hat die Umweltbehörde eine generische Unterlage erarbeitet. Bei dieser Unterlage handelt es sich weder um ein Gesetz noch um eine Verordnung. Sie soll den kommunalen Behörden lediglich dabei behilflich sein, ihre eigenen Vorschriften auf dem Gebiet der Geräuschbelästigung zu erarbeiten. Sie weist darauf hin, dass es möglich ist, Geräte wie Rasenmäher, Motorpflüge, Kettensägen und andere in den Siedlungen, aber auch in einer Entfernung von bis zu 100 m von der Siedlung zu benutzen: 

  • werktags zwischen 8 Uhr und 20 Uhr,
  • samstags zwischen 8 Uhr und 12 Uhr sowie von 14 Uhr bis 18 Uhr,
  • sonntags und feiertags von 9 Uhr bis 12 Uhr.

Jede Gemeinde kann ihre eigenen Lärmschutzbestimmungen erlassen. Um herauszufinden, wann Sie berechtigt sind, Ihren Rasen zu mähen oder Ihre Hecke mit einer elektrischen Heckenschere zu beschneiden, informieren Sie sich über die in der Gemeinde Ihres Wohnsitzes geltenden Vorschriften.
 

Beschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern: Welche Regeln gelten in Luxemburg?

In diesem Rahmen kommen die Bestimmungen nach §§ 671 bis 673 des luxemburgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Anwendung, die Auskunft über die Regeln geben, die auf dem Gebiet der zwischen zwei Nachbargrundstücken gepflanzten Hecken und Sträucher zur Anwendung kommen. Vorschriftsmäßig gilt im Allgemeinen, dass: 

  • es möglich ist, Bäume zu pflanzen, sofern sie sich im Abstand von mindestens 2 m vom Nachbargrundstück befinden, wenn sie mehr als 2 m einnehmen; 
  • Bäume, Büsche und Sträucher auf jeder Seite der Trennung zwischen beiden Grundstücken ohne einen vorschriftsmäßigen Abstand gepflanzt werden können.
Darf ich die Bepflanzungen meines Nachbarn beschneiden, die mein Grundstück überragen?

Sofern Äste oder Wurzeln Ihr Grundstück überragen, haben Sie die Möglichkeit: 

  • Ihren Nachbarn zu veranlassen, das zu beschneiden, was über Ihr Grundstück übersteht, oder die Früchte zu ernten, die Ihr Grundstück überragen;
  • selbst die Sträucher oder Wurzeln zu beschneiden, die bei Ihnen überstehen.

Lehnt Ihr Nachbar die Beschneidung ab, informieren Sie sich vor der etwaigen Einreichung einer Beschwerde über die Vorschriften Ihrer Gemeinde, um herauszufinden, was möglich ist und was nicht.

Darf ich meinen Grünschnitt in meinem Garten verbrennen?

Sie haben Ihre Bäume und Hecken beschnitten und fragen sich nun, was Sie mit Ihrem Grünschnitt machen sollen?

Sie können ihn zerkleinern und kompostieren oder in das nächstgelegene Recyclingzentrum bringen. In einigen Gemeinden gibt es fernerhin Haustürsammelaktionen für Grünschnitt. 
In Luxemburg ist es hingegen verboten, Grünschnitt im Freien zu verbrennen. Tun sie dies trotzdem, laufen Sie Gefahr, dass eine Geldstrafe bis zu 250 € gegen Sie verhängt wird.

Wie kann ich die Gartengeräte versichern?

Gartengeräte wie Heckenschere oder Rasenmäher gehören ebenso wie Ihre Gartenmöbel oder der Sonnenschirm insofern zum Gartenmobiliar, solange diese Elemente nicht am Boden befestigt sind.

Bei Baloise werden diese Geräte vor Diebstahl und unwetterbedingten Schäden mit Ihrer Home Hausratversicherung versichert. Bitte vergessen Sie nicht, den Wert Ihrer Geräte anlässlich des Abschlusses Ihres Versicherungsvertrags anzugeben und Ihren Versicherer zu informieren, falls Sie neue Geräte kaufen .

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