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Restschuldversicherung: Ihre Immobilieninvestition in Sicherheit.
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Finanzieren Sie eine Immobilie mit einem Darlehen?

Möchten Sie Ihren Liebsten im Schadenfall keine unbezahlbaren Tilgungsbeträge hinterlassen?
Fordert Sie das Kreditinstitut dazu auf, den Betrag Ihres Darlehens zu decken?

Dann ist die Restschuldversicherung genau die Versicherung, die zu Ihnen passt!

Sollte Ihnen etwas passieren (wie beispielsweise Invalidität, Tod), gewährleistet die Restschuldversicherung die Rückzahlung Ihres Darlehens.

Was ist eine Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung deckt den Betrag eines Immobiliendarlehens ab.

Im Todes- oder Invaliditätsfall gewährleistet eine Restschuldversicherung die Rückzahlung des Darlehens.

Das im Rahmen der Restschuldversicherung versicherte Kapital entwickelt sich parallel zum zu tilgenden Restbetrag des Darlehens.

Die Eigenschaften einer Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ermöglicht :

  • der gemeinsamen Zeichnung
  • mit Einmalige Prämie oder laufende Beiträge zu zahlen
  • der Aufteilung des zu versichernden Betrags unter den Mitdarlehensnehmern
  • jeden einzelnen Darlehensnehmer zu 100% zu versichern
  • eine Invaliditätsgewährleistung hinzuzufügen
Wie wird die Restschuldversicherung berechnet?

Die Höhe der Restschuldversicherung wird auf der folgenden Grundlage berechnet:

  • die Höhe des Darlehens, seine Rate und seine Laufzeit;
  • die Anzahl der zu versichernden Personen und die prozentuale Deckung für jeden einzelnen Versicherten;
  • das Alter der zu versichernden Personen*.

* Ein Fragebogen zum gesundheitlichen Zustand muss verpflichtend übermittelt werden, um eine Restschuldversicherung abschließen zu können. Es können auch zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein.

Vorteile der Restschuldversicherung
  • Sorgenfreies Darlehen
  • Schutz der Angehörigen vor Risiken
  • Festlegung der Gewährleistungen je nach Situation
  • Freie Auswahl der Zahlungsmethode (einmalige oder regelmäßige Zahlung der Prämie)
  • Steuerliche Absetzung der Versicherungsprämien
Steuerliche Absetzung der Restschuldversicherung

Der abzugsfähige Betrag hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • von den Zahlungsbedingungen der Prämie,
  • vom Alter zum Zeitpunkt des Abschlusses und
  • von der Zusammensetzung des Haushalts.
Steuerabzug mit regelmäßiger Prämie*
Steuerzahler Ohne Ehepartner Mit Ehepartner
Ohne Kind 672 EUR 1 344 EUR
mit 1 Kindern 1 344 EUR 2 016 EUR
mit 2 Kindern 2 016 EUR 2 688 EUR
mit 3 Kindern 2 688 EUR 3 360 EUR
mit 4 Kindern 3 360 EUR 4 032 EUR
für jedes weitere Kind + 672 EUR + 672 EUR


*Gemäß Artikel 111 LIR (Einkommenssteuer)

Steuerabzug mit einmaliger Prämie*
Steuerzahler Bis zum Alter von mindestens 30 Jahren Erhöhung pro vollendetem Jahr von 31 bis 49 Jahren Ab dem Alter von 50 Jahren
Ohne Kind 6 000 EUR 480 EUR 15 600 EUR
mit 1 Kind 7 200 EUR 576 EUR 18 720 EUR
mit 2 Kindern 8 400 EUR 672 EUR 21 840 EUR
mit 3 Kindern 9 600 EUR 768 EUR 24 960 EUR
mit 4 Kindern 10 800 EUR 864 EUR 28 080 EUR

*Gemäß Artikel 111 LIR (Einkommenssteuer)

Steuervorteil nach Alter bei Zahlung mit Einmalprämie Versicherungsverträge Restschuldversicherung mit einmaliger Prämienzahlung pdf - 57 KB
Wie schützt mich meine Versicherungspolice?
Beispiel für ein Ehepaar

Alex et Caroline kaufen ein neues Haus, das mit einem 25-jährigen Darlehen in Höhe von 900.000 € zu einem Zinssatz von 4,5 % finanziert wird.
Sie haben die Tilgung des Darlehens mit einer Restschuldversicherung zu einer einmaligen Prämie gedeckt, die jeweils 50 % des Darlehens abdeckt.

  • Alex ist 32 Jahre alt, Restschuldversicherung: 450 000 €
  • Caroline ist 29 Jahre alt, Restschuldversicherung: 450 000 €
  • Sie haben 2 Kinder

Sie können die folgenden Beträge von der Steuer absetzen:

  • 9.744 € für Alex (denn er hat steuerlich gesehen 2 unterhaltsberechtigte Kinder),
  • 6.000 € für Caroline.

Eine maximale Selbstbehaltsgrenze von insgesamt 15.744 €.

Alex stirbt im Alter von 49 Jahren infolge eines Unfalls.

Die Restbetragsversicherung deckt sämtliche Tilgungen von Alex ab: Der Betrag in Höhe von 216.761 € wird demzufolge von der Versicherung gedeckt.

Beispiel eines Singles

Manuel kauft eine Wohnung, die mit einem Darlehen in Höhe von 500.000 € über 25 Jahre zu einem Zinssatz von 4,5 % finanziert wird.
Er deckt die Tilgung des Darlehens mit einer Restschuldversicherung mit regelmäßigen Prämien ab, die insgesamt 100 % des Darlehens mit einer vollständigen und dauerhaften Gewährleistung im Falle von Invalidität abdeckt.

Manuel ist 28 Jahre alt und sichert sein Darlehen mit einer Restschuldversicherung für die 500 000 EUR des Darlehens ab. Da er ledig ist, kann er 672 € pro Jahr von der Steuer absetzen.

Infolge einer Krankheit ist Manuel im Alter von 45 Jahren arbeitsunfähig.

Manuel hatte eine Deckung des Darlehensbetrags in Höhe von 100 %.
Die Restschuldversicherung deckt den gesamten noch zu zahlenden Darlehensbetrag in Höhe von 240.846 €.

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Das Recht auf Vergessenwerden in Luxemburg

Am 29. Oktober 2019 hat die Baloise Vie Luxembourg die Konvention "Recht auf Vergessen" mit Inkrafttreten am 1. Januar 2020 unterzeichnet.

Ziel der Vereinbarung "Recht auf Vergessen" ist es, Personen, die aufgrund einer Krebserkrankung und unter bestimmten Bedingungen aufgrund einer Hepatitis-C-Virusinfektion oder einer HIV-Infektion ein erhöhtes Risiko aufweisen, den Zugang zu einer Restschuldversicherung zu erleichtern.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung unter contrats.vie@baloise.lu.

Auszüge aus dem Übereinkommen "Recht auf Vergessen" (auf Französisch) Droit oubli 2019 pdf - 546 KB
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