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Privatkunden Todesfallversicherung
  • Kapitalauszahlung für Ihre Angehörigen im Todesfall
  • Zusätzliche Garantien bei Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt oder bei einem Unfall
  • Steuerliche Abzüge
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Sichern Sie die finanzielle Zukunft Ihrer Familie in Luxemburg durch den Abschluss einer Todesfallversicherung, unterstützen Sie Ihre Kinder und schützen Sie sich vor unvorhergesehenen Ereignissen (Tod, Invalidität, Unfälle), während Sie gleichzeitig von günstigen steuerlichen Abzügen profitieren.
Was ist eine Todesfallversicherung?

Die Todesfallversicherung ist die Vorsorgeversicherung schlechthin. 

Die Todesfallversicherung von Baloise Luxembourg garantiert die Auszahlung eines Kapitalbetrags im Todesfall. Sie kann Ihre Angehörigen dabei unterstützen ihren Lebensstandard auch bei Ihrem Ableben aufrechtzuerhalten, ihre finanziellen Belastungen zu verringern und ihre Zukunft zu schützen.

Mit diesem Kapital können sie auch die Kosten bestreiten die sich direkt aus Ihrem Tod ergeben, damit Ihre Angehörigen ihrem weiteren Leben gelassener entgegensehen können.

Schützen Sie Ihre Angehörigen
  • Zusätzliches Sterbegeld.
  • Freie Benennung der Begünstigten.
  • Verfügbar mit Ihrem Ableben.
Zusätzlicher Versicherungsschutz
  • Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit.
  • Im Falle eines Krankenhausaufenthalts.
  • Im Falle eines Unfalls.
Prämien steuerlich absetzen
  • Ab 672 € pro Jahr.
  • Nach Artikel 111 L.I.R.
  • Je nach Ehestand.
Alles über die Todesfallversicherung

Arten von Prämien

Die Auszahlung der Prämie kann erfolgen durch:

  • einmalige Prämie;
  • geteilte Prämie (monatlich oder jährlich), deren Höhe und Dauer sich nach dem festgelegten und auszuzahlenden Kapital und der Fälligkeit des Vertrags richtet.

Zusätzliche Einzahlungen sind ebenfalls jederzeit möglich.

Zusätzlicher Versicherungsschutz

Der Vertrag kann mit verschiedenen zusätzlichen Versicherungsgarantien ausgestattet werden:

  • Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Befreiung von der Prämienzahlung oder Zahlung einer Entschädigung, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht weiter in der Lage ist seine Tätigkeit auszuüben.
  • Unfallversicherung: Zahlung eines in den Besonderen Bedingungen vorgesehenen Kapitals im Falle eines Unfalls der zum Tod und/oder zur vollständigen und dauerhaften Invalidität geführt hat.
  • Krankenhausversicherung: Zahlung eines Tagegeldes im Falle eines Krankenhausaufenthalts.
Laufzeit des Vertrags

Die Laufzeit des Vertrags wird vom Unterzeichner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt.

Der Vertrag endet bei einem Rückkauf oder dem Tod des Versicherten vorzeitig.

Steuerrecht

Möglichkeit, bis zu 672 € pro Jahr (für eine alleinstehende Person ohne Kinder) im Zuge Ihrer Steuererklärung abzusetzen. (Die Beträge variieren je nach Ehestand).

Im Todesfall unterliegt das Kapital, das die Begünstigten erhalten, der luxemburgischen Erbschaftssteuer (zwischen Eltern und Kindern und umgekehrt oder zwischen Ehegatten oder Partnern, die seit mindestens drei Jahren durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden sind und gemeinsame Kinder haben, fällt keine Erbschaftssteuer an).

Wer kann die Versicherung abschließen?

Der Vertrag über eine befristete Todesfallversicherung kann abgeschlossen werden durch:

  • Personen, die in Luxemburg ansässig sind;
  • nicht ansässigen Grenzgängern, vorausgesetzt, dass diese eine Steuererklärung im Großherzogtum Luxemburg abgeben.
Schützen Sie jetzt Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Todes

Möchten Sie mehr Informationen über den Vertrag über eine Todesfallversicherung erhalten? Füllen Sie einfach dieses Formular aus:

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Datenrichtlinie
Mit Absendung Ihrer Anfrage willigen Sie ein, dass wir Ihre Daten zum Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeiten. In allen Fällen, wo die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung basiert, haben Sie das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmässigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Häufig gestellte Fragen zum Vertrag über die befristete Todesfallversicherung
Was ist der Unterschied zwischen einer Lebensversicherung und einer Todesfallversicherung?

Obwohl die Begriffe „Lebensversicherung“ und „Todesfallversicherung“ manchmal austauschbar verwendet werden, handelt es sich in Wirklichkeit um zwei verschiedene Arten von Verträgen mit unterschiedlichen Zielen und Funktionsweisen.

Das Hauptziel einer Lebensversicherung ist die Bildung von Ersparnissen, die im Todesfall oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt an die vom Versicherungsnehmer bestimmten Begünstigten weitergegeben werden. Der Versicherungsnehmer kann sich auch dafür entscheiden das Kapital selbst zu einem bestimmten Fälligkeitsdatum zu erhalten.

Das Hauptziel einer Todesfallversicherung ist der Schutz der Angehörigen des Versicherungsnehmers im Falle seines Todes. Der Vertrag sieht die Zahlung eines Kapitalbetrags oder einer Rente an die angegebenen Begünstigten vor, wenn der Versicherungsnehmer stirbt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Lebensversicherung ein Sparvertrag ist, mit dem man für sich selbst oder seine Angehörigen Kapital bilden kann, während die Todesfallversicherung ein Vorsorgevertrag ist, mit dem man seine Angehörigen im Todesfall schützen kann.

Die Entscheidung zwischen den beiden hängt von Ihren Bedürfnissen und Zielen ab. Wenn Sie in erster Linie Ersparnisse bilden wollen, ist die Lebensversicherung eine geeignete Lösung. Wenn Sie vor allem Ihre Angehörigen im Todesfall absichern möchten, ist eine Todesfallversicherung die geeignetere Lösung.

Was sieht die CNAP im Falle des Todes eines Ehepartners vor?

Für Arbeitnehmer sieht das allgemeine luxemburgische Rentensystem, das von der CNAP (Caisse nationale d'assurance pension, nationale Rentenversicherungskasse) verwaltet wird, eine Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehepartner oder seine Kinder vor. Diese Rente wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der CNAP beantragt werden.