Skifahren ist ein faszinierender Sport, aber er birgt auch einige Gefahren. Dazu gehören vor allem Stürze, Zusammenstöße mit anderen Skifahrern, Knieverletzungen, Liftunfälle und witterungsbedingte Zwischenfälle. Es ist wichtig, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um die Gefahren zu minimieren, z. B. die Verwendung von Schutzausrüstung oder auch die Teilnahme an Kursen, um die eigenen Fähigkeiten zu verbessern. Außerdem ist es wichtig, die Sicherheitsregeln auf den Pisten einzuhalten und die Schnee- und Eisbedingungen nicht zu unterschätzen. Was ist zu tun, wenn trotz dieser Maßnahmen ein Zwischenfall eintritt, und wie sollte man versichert sein?
Sie haben einen Pauschalaufenthalt über ein Reiseunternehmen gebucht? Sie können bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Zudem können Sie eine Travel Reiseversicherung abschließen, die (je nach gewähltem Versicherungsumfang) die Kostenerstattung im Fall einer Stornierung aufgrund einer ernsten Erkrankung einschließt. Derselbe Schutz greift auch im Fall eines Reiseabbruchs und garantiert Ihnen eine anteilige Erstattung für den restlichen Urlaub.
Wenn Sie Ihre Ausrüstung ausleihen, bieten die Verleihanbieter im Allgemeinen Diebstahl- und Bruchversicherungen für die geliehene Ausrüstung an. Schauen Sie auch nach, ob Ihre Kreditkarte (Visa oder MasterCard) etwa Versicherungen einschließt, die die geliehene Ausrüstung abdecken.
Wenn Sie ein versierter Skifahrer sind und Ihre eigenen Ski besitzen, dann kommt für Sie der spezielle Versicherungsschutz „Allgefahrendeckung für Freizeitgegenstände außerhalb des Hauses“ in Frage, mit dem Sie Ihre Sportausrüstung versichern können. Damit wird Ihre Skiausrüstung gegen Diebstahl und Bruch versichert. Diese Leistung kann Ihrer Hausratversicherung Home hinzugefügt werden und Sie können dabei einen Betrag festlegen, der Ihrem Bedarf entspricht.
Das Tragen eines Helms ist für Erwachsene offiziell nicht obligatorisch, aber außerhalb von Luxemburg können die Gesetze anders sein.
DEUTSCHLAND | ÖSTERREICH | FRANKREICH | ITALIEN | SCHWEIZ |
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Keine Pflicht | Gesetzentwurf für eine Helmpflicht für Jugendliche unter 15 Jahren. Geltung je nach Bundesland. Kein Bußgeld vorgesehen. | Keine Pflicht | Pflicht für Jugendliche unter 18 Jahren. Entzug des Skipasses möglich sowie Bußgeld von bis zu 200 EUR. | Keine Pflicht |
Das Tragen eines Helms ist vielleicht nicht unbedingt Pflicht, aber sehr zu empfehlen, da es die meisten Kopfverletzungen verhindern kann.
"Die meisten Unfälle ereignen sich am späten Vormittag, am Mittag oder am späten Nachmittag, wenn durch Ermüdung die Konzentration nachlässt."
Es ist legitim, sich die Frage nach der Ausreichendheit der mit einer Kreditkarte verbundenen Versicherung, sei es Gold, Visa oder Mastercard, zur Abdeckung der Risiken eines Skiurlaubs zu stellen. Tatsächlich bieten diese Karten Garantien für Hilfeleistung und Versicherungsschutz im Falle von Schäden oder Unfällen.
Für Inhaber von Premiumkarten wie der Gold Mastercard oder Visa Premier sind die Garantien in der Regel umfassender und können Risiken wie Unfälle auf den Pisten, Verlust oder Diebstahl von Skiausrüstung und Rettungskosten abdecken.
Bei herkömmlichen Bankkarten wie der Visa Classic oder der Mastercard Standard bieten sie ebenfalls eine Abdeckung für Schneeberg-Unfälle, diese ist jedoch in der Regel weniger umfangreich als bei den Premiumkarten.
Es ist entscheidend, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Bankkartenvertrags sorgfältig zu lesen, da jede Bank unterschiedliche Garantien anbieten kann. Zudem gelten einige Garantien nur, wenn der Aufenthalt mit der betreffenden Karte bezahlt wurde.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass trotz der von Ihrer Bankkarte angebotenen Garantien diese möglicherweise nicht alle Risiken eines Skiurlaubs abdecken. Beispielsweise kann die Übernahme der Rettungskosten auf den Pisten begrenzt sein und das Fahren abseits der markierten Pisten ist oft ausgeschlossen.
Wenn Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung des anderen beteiligten Skifahrers Ihre Kosten.
Wenn Sie für den Unfall verantwortlich sind, dann kommt Ihre Haftpflichtversicherung (im Allgemeinen in Ihrer Versicherung Home enthalten) für den Schaden auf, der anderen Personen entstanden ist. Ihr eigener Schaden wird durch die Reiseversicherung Travel abgedeckt (abhängig vom gewählten Versicherungsumfang):
- Transport und Überführung
- Kosten für eine vorzeitige Rückreise
- Erstattung der Kosten für ärztliche Behandlung, Operationen, Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte
- Erstattung des Skipasses
Wenn Sie ein Rettungsteam versorgen muss oder ein Hubschrauber angefordert werden muss, um Sie zu überführen, verlangt die Gemeinde im Allgemeinen eine Erstattung der Rettungskosten von Ihnen. Wenn Sie vor Ihrer Reise die Versicherung Travel abgeschlossen haben, übernimmt diese (abhängig vom gewählten Versicherungsumfang):
- Den Transport oder die Überführung
- Die Kosten für den Abtransport im Rettungsschlitten oder Hubschrauber
In manchen Fällen können die Folgen eines Skiunfalls leider sehr ernst sein. Sie können die Versicherung BSafe für private Unfälle abschließen, die Sie und Ihre Angehörigen im Todesfall oder bei Invalidität absichert. Sie deckt auch Sportarten ab, die für Freizeitsportler als Risikosportarten bzw. gefährliche Sportarten gelten.
Um sorgenfrei zu verreisen, prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz vor der Abreise in den Skiurlaub. Alle Versicherungen lassen sich an Ihre Bedürfnisse anpassen, fragen Sie bei Bedarf einfach Ihren zuständigen Ansprechpartner.