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Mobilität Unfall zwischen Fahrrad und Auto: 5 wissenswerte Dinge
10. Mai 2022
Wenn die warmen Tage Einzug halten, ist man eher geneigt, sein Fahrrad zu nutzen – sei es für tägliche Fahrten oder für Freizeitausflüge. Doch was passiert, wenn es bei einem Ausflug zu einem Unfall mit einem Auto kommt? Werden die Kosten für Reparaturen an Ihrem Fahrrad erstattet? Wenn Sie verletzt werden, welche Kosten werden übernommen? Welche richtigen Verhaltensweisen sollten Sie beherzigen?

1. Gute Verkehrspraktiken als Radfahrer

Zu den wichtigsten Dingen, die Sie sich merken sollten, gehört, dass Sie als Radfahrer, sobald Sie sich auf der Straße befinden, die gleichen Regeln der Straßenverkehrsordnung beachten müssen wie jedes andere Fahrzeug. Die Straßenverkehrsordnung gilt somit für Radfahrer genauso wie für Autos. 
Denken Sie daran:

  • Ausgerüstet aufs Rad zu steigen: Ihr Fahrrad muss mit einer Klingel, mit Bremsen, Vorder- und Rückleuchten sowie Reflektoren ausgestattet sein.
  • Einen Helm aufzusetzen: Hierzu besteht keine gesetzliche Verpflichtung, aber bei einem Unfall verringert er das Risiko einer Kopfverletzung um 85 %.
  • Beim Fahren möglichst nicht Musik zu hören.
  • Keinen Alkohol zu trinken, bevor Sie sich auf das Fahrrad schwingen.
  • Sich rechts zu halten; und wenn Sie mit mehreren Personen unterwegs sind, sollten Sie vor allem in der Stadt hintereinander fahren. 
  • Die vorgesehenen Radwege zu benutzen, wenn solche vorhanden sind.
  • Wenn Sie mit Kindern fahren:
    • Auf der Straße: Lassen Sie die Kinder als letzte fahren, denn wenn ein überholendes Auto zu schnell wieder einschert, sind sie geschützt.
    • Auf Radwegen, Waldwegen oder Grünen Wegen: Lassen Sie die Kinder vor sich fahren, damit Sie im Falle eines Sturzes schneller reagieren können. 

Alle für den Radverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen geltenden Regeln können Sie auf der Website der Verkehrssicherheit nachlesen.

Was ist zu tun, wenn Sie trotz aller getroffenen Vorkehrungen einen Unfall mit dem Fahrrad haben?
 

2. Eine Unfallmeldung machen

Sollten Sie als Radfahrer jemals mit einem Auto zusammenstoßen – ganz gleich, ob Sie dafür verantwortlich sind oder nicht – besteht die beste Maßnahme darin, einen Unfallbericht auszufüllen, genau wie bei einem Unfall zwischen Autos.

Einige Schritte, die Sie beim Ausfüllen Ihres Unfallberichts beachten sollten: 

  • Geben Sie an, dass es sich um einen Radfahrer handelt;
  • Tragen Sie den Unfallort mit den örtlichen Gegebenheiten richtig ein;
  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, auch von den Schildern;
  • Erkennen Sie nicht sofort eine Schuld an, da dies in die Einschätzung des Versicherers einfließt.

Der Unfall muss innerhalb von fünf Tagen dem Versicherer gemeldet werden.

3. Welche Versicherung deckt die Schäden am Fahrrad ab?

Es muss festgestellt werden, wer den Unfall verursacht hat, und abhängig davon:

  • Wenn das Fahrrad beschädigt ist, können die Reparaturen über die optionale Allgefahrendeckung für Freizeitgegenstände im Home-Vertrag abgedeckt werden. Dieser Versicherungsschutz deckt Schäden an Fahrrädern und Fahrrädern mit elektrischer Unterstützung auch außer Haus bis zu einer Höhe von 10.000 EUR ab – je nach gewählten Optionen und gemeldeten Werten
  • Am Fahrrad entstandene Schäden können auch von der Allgefahrenversicherung für Wertgegenstände  oder InsureMyBike abgedeckt werden.
  • Was das Auto betrifft, so sei auf die von der Autoversicherung abgedeckten Leistungen verwiesen.


 

4. Welche Versicherung deckt die Schäden an Ihrem Fahrzeug ab?

Auch in diesem Fall hängt alles vom Unfallverursacher ab:

  • Für das Fahrrad kommt die private Haftpflichtversicherung (häufig im Home-Vertrag enthalten) ins Spiel, welche die am Auto entstandenen Schäden abdeckt.
  • Für das Auto greift die Autoversicherung, die für die entstandenen Schäden aufkommt.
5. Welche Versicherung schützt den Radfahrer im Falle einer Verletzung?

Das hängt in diesem Fall auch davon ab, wer für den Unfall verantwortlich ist, und wird vom Versicherer anhand der verschiedenen abgeschlossenen Verträge bewertet. Die jeweiligen Versicherer werden dann die erlittenen Schäden entsprechend über die Deckungsleistungen regulieren.

Wenn der Radfahrer medizinisch versorgt werden muss, werden die CNS (Caisse nationale de santé) und die eventuell vorhandene Krankenzusatzversicherung die Gesundheitskosten im Rahmen des versicherten Umfangs übernehmen. Es ist ebenso möglich, eine spezielle Unfallversicherung wie BSafe abzuschließen. Bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit können die Kosten ebenfalls von der Unfallversicherung übernommen werden.
 

 


Wenn Sie häufig mit dem Fahrrad unterwegs sind, vergessen Sie nicht, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten und alle üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Überprüfen Sie auch, welche Versicherung Sie im Falle eines Unfalls absichert.
Was einen gut versicherten Radfahrer ausmacht:

Auf jeden Fall ist es bei einem Zusammenstoß mit einem Auto der beste Schritt, zunächst einen möglichst ausführlichen Unfallbericht zu erstellen, soweit dies natürlich möglich ist. In den meisten Fällen wird der Versicherer die Haftungsverantwortung bestimmen und die weitere Abwicklung der Schadensregulierung festlegen.

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