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Mobilität Autounfall während eines Aufenthalts im Ausland: was ist zu tun?
5. August 2024
Unfälle im Straßenverkehr können sich jederzeit ereignen, auch bei Urlauben im Ausland. In solchen Situationen ist es wichtig, vorbereitet zu sein und sich an die bewährten Praktiken zu erinnern, um den Unfall zu dokumentieren und etwaigen Problemen vorzugreifen. Welche Dokumente sollten Sie bei sich führen, wie wird der beiderseits anzufertigende Unfallbericht ausgefüllt? Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Vorgehensweise, wie Sie sich optimal auf Ihre Reise vorbereiten und bei einem Unfall im Ausland einen einvernehmlichen Unfallbericht verfassen.
Vor der Abreise: alles Wesentliche, was Sie wissen müssen
Benötigen Sie einen internationalen Führerschein?

Ihr luxemburgischer Führerschein ist per Konvention überall in Europa gültig. Somit benötigen Sie kein zusätzliches Dokument, wenn Sie innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) reisen. Wenn Sie sich hingegen für einen Aufenthalt außerhalb Europas entscheiden, müssen Sie über eine internationale Fahrerlaubnis verfügen. In Luxemburg wird der internationale Führerschein vom ACL (Automobilclub Luxemburg) ausgestellt. Denken Sie daran, das Land anzugeben, in das Sie reisen, da dort manchmal gewisse Besonderheiten gelten können (zum Beispiel für Japan).

Welche Papiere darf man nicht vergessen?

Bevor Sie mit Ihrem Auto ins Ausland aufbrechen, sollten Sie die folgenden Papiere unbedingt bei sich haben:

  • Ihren Führerschein oder internationalen Führerschein, wenn Sie aus dem EWR ausreisen.
  • Ihren Versicherungsnachweis (oder Ihre Grüne Karte).
  • Die Zulassungspapiere des Fahrzeugs.
  • Ein Formular für den einvernehmlichen Unfallbericht. Es ist wichtig zu wissen, dass es sich beim Formular für den einvernehmlichen Unfallbericht oder den Europäischen Unfallbericht um ein in Europa vereinheitlichtes Dokument handelt. Die verschiedenen Kategorien des Unfallberichts werden also übereinstimmend sein – unabhängig davon, in welcher Sprache der Bericht vorliegt. Vor der Abreise können Sie immer entsprechende Formulare bei Ihrem Versicherer anfordern, damit Sie immer ein Exemplar im Handschuhfach haben.
Die Verhaltensregeln in den verschiedenen europäischen Ländern

Einige Regeln können von Land zu Land abweichen:

  • Die Verkehrsrichtung.
  • Die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Autobahnen.
  • Die verpflichtende Sicherheitsausrüstung.
  • Die Gesetzesbestimmungen und Toleranzen bezüglich des Konsums von Alkohol und Betäubungsmitteln. In einigen Ländern gilt nämlich eine Toleranz von Null, insbesondere für junge Führerscheininhaber.

Denken Sie daran, sich vor Ihrer Abreise zu informieren. Sie können auch unseren Artikel über Verkehrsregeln im Ausland lesen.

Überprüfen Sie Ihre Autoversicherung und ändern Sie diese gegebenenfalls vorübergehend.

Ist Ihr Auto normalerweise mindestens mit Haftpflichtschutz und Assistance-Leistungen versichert? Dann ist es möglich, Ihren Kfz-Versicherungsvertrag vorübergehend zu ändern. Denken Sie daran, Ihren Versicherer rechtzeitig vor Ihrer Abreise zu kontaktieren, um den Versicherungsvertrag zu besprechen und diesen für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts mit den geeigneten Leistungen zu ändern.

Denn wenn Sie nämlich im Ausland einen Unfall verursachen, werden die Kosten für Reparaturen an Ihrem eigenen Fahrzeug nur dann übernommen, wenn Ihr Fahrzeug gegen alle Schäden versichert ist.

Was ist bei einem Unfall im Ausland zu tun?
Welches Recht ist anwendbar?

Bei einem Aufprallunfall im Ausland entscheidet im Grundsatz das Recht des Unfallortes – sowohl was die Haftung (geltende Straßenverkehrsordnung) als auch die Entschädigung angelangt. Damit alles möglichst reibungslos abläuft, haben wir hier einige Tipps für Sie.

Einen einvernehmlichen Unfallbericht ausfüllen

Es gibt kein internationales einvernehmliches Unfallprotokoll. Die einvernehmlich anzufertigenden Unfallberichte sind in allen europäischen Ländern gleich; weshalb Sie einen Unfallbericht auch in einer Fremdsprache ohne weiteres ausfüllen können, da die Rubriken genau die gleichen sind.

Um Ihren Bericht bestmöglich auszufüllen, können Sie unseren Artikel „Die goldenen Regeln des einvernehmlichen Unfallberichts“ zurate ziehen. Hier einige Hinweise:

  • Denken Sie daran, das richtige Kästchen anzukreuzen; sollte keines auf Ihren Fall zutreffen, kreuzen Sie nichts an und geben Sie die Anzahl angekreuzter Kästchen an,
  • stellen Sie die Szene so genau wie möglich auf der Skizze dar, um die Umstände des Unfalls zu beschreiben,
  • Machen Sie gut erkennbare Fotos:
    • vom Nummernschild des anderen beteiligten Fahrers sowie von seiner grünen Karte und von seinem Führerschein,
    • vom Unfallort,
    • von den Fahrzeugen unmittelbar nach dem Aufprall und von den Schäden,
    • von den Ausweispapieren des Fahrers und Dokumenten des beteiligten Fahrzeugs: weiße Karte und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Wenn ein LKW beteiligt ist, muss ein Foto vom Nummernschild des Führerhauses und vom Zugfahrzeug gemacht werden. Ein angehängter Anhänger ist für uns nicht von Interesse, da hierfür der Versicherer der Fahrerkabine die Leistung erbringt,
  • Nehmen Sie sich die Zeit, um zu sehen, ob es Zeugen gibt, die den Unfall bezeugen können. Wenn ja, reicht ein Telefon nicht aus. Es muss etwas Schriftliches vorliegen, also Name, Vorname sowie eine vollständige und lesbare Adresse,
  • Sie können das Feld Bemerkungen in Ihrer eigenen Sprache ausfüllen.

Verlassen Sie sich nicht auf die Aussagen anderer Fahrer. Verlangen Sie, alles in Augenschein zu nehmen und zu fotografieren.

Sie können sich auch weigern, das Unfallprotokoll zu unterschreiben; Gleiches gilt für den anderen Fahrer. Behalten Sie trotzdem Ihr Exemplar und schicken Sie es an Ihren Versicherer.

Das einvernehmliche Versicherungsprotokoll ist ein wichtiges Dokument, um die verschiedenen Verantwortlichkeiten feststellen zu können und hilft somit dabei, das Entschädigungsverfahren im Falle eines Unfalls zu beschleunigen.

Wer ist bei einem Unfall im Ausland zu kontaktieren?
Sich gegebenenfalls an die örtlichen Behörden wenden

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Situation kompliziert ist, zögern Sie nicht, die örtliche Polizei einzuschalten. Ebenso sollten Sie im Falle einer Fahrerflucht daran denken, beim nächstgelegenen Polizeirevier Anzeige zu erstatten.

In einigen Ländern wird die Polizei von Amts wegen ein Protokoll aufnehmen. Aber selbst wenn die Polizei tätig wird, müssen Sie ein einvernehmliches Unfallprotokoll ausfüllen, denn andernfalls begehen Sie selbst Fahrerflucht.

Hilfe in Anspruch nehmen

Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrfähig und Sie benötigen Pannenhilfe, einen Abschleppdienst oder ein Ersatzfahrzeug?

Auf Ihrer Versicherungskarte ist eine Assistance-Rufnummer angegeben, die Sie anrufen können, woraufhin die Assistance einen Pannendienst kontaktieren, Sie abschleppen lassen und Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen wird, sofern dies Bestandteil Ihrer Versicherungsleistungen ist.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Reiseversicherung eine Assistance-Versicherung für das Fahrzeug abzuschließen, mit der Sie auf einer gelegentlichen Reise abgesichert sind.

Den einvernehmlichen Unfallbericht innerhalb von 5 Tagen an Ihren Versicherer übermitteln

Sie müssen das einvernehmliche Unfallprotokoll innerhalb von fünf Tagen nach Ihrem Unfall übersenden.

Wie wird ein Unfall bearbeitet, der sich im Ausland ereignet?
Reparaturen

Die materiellen Schäden an Ihrem Fahrzeug sind zu erheblich und Sie können nicht mehr weiterfahren? Müssen Sie Reparaturen durchführen lassen? Setzen Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung, der Ihnen mitteilen wird, wie Sie vorgehen müssen, um die Reparaturen durchführen zu können, und Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen wird, wenn dies Bestandteil der von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsleistungen ist.

Ihr Fahrzeug weist nur geringfügige Schäden auf und Sie können Ihren Aufenthalt fortsetzen? Warten Sie mit der Reparatur, bis Sie nach Luxemburg zurückgekehrt sind.

In der Regel ist es besser, wenn Sie Ihr Fahrzeug in Luxemburg reparieren lassen.

Entschädigung für einen im Ausland entstandenen Schaden

Die Regulierung des Schadens richtet sich nach dem geltenden Recht an dem Ort, wo sich der Unfall ereignet hat. Wie wird dies ablaufen?

Nachdem Sie Ihren einvernehmlichen Versicherungsbericht übermittelt haben, wird sich Ihr Versicherer an die Vertretungsstelle der Versicherungsgesellschaft der gegnerischen Partei in Luxemburg wenden. Jede Versicherungsgesellschaft ist nämlich verpflichtet, Ansprechpartner in jedem Land zu benennen, und diese Vertretungsbüros sind mit der Regulierung internationaler Schadensfälle betraut.

Dies gilt vor allem auf europäischer Ebene. Es kommt vor, dass bestimmte Länder (wie beispielsweise Marokko) oder einige Versicherer keine Vertreter / Ansprechpartner in Luxemburg haben.

Fristen für die Schadensregulierung bei einem Aufprallunfall im Ausland.

Der Versicherer des anderen beteiligten Fahrers oder sein Ansprechpartner haben drei Monate Zeit für eine Antwort: Dabei kann es sich durchaus lediglich um eine Empfangsbestätigung handeln. Die Zahlungsleistung der Entschädigung kann also mindestens drei Monate dauern.

Wie wird ein Unfall regulatorisch abgewickelt, der sich in Luxemburg mit einem Ausländer ereignet?

Jeden Tag sind viele ausländische Autos im Großherzogtum Luxemburg unterwegs – seien es Grenzgänger, die dorthin zur Arbeit fahren, oder jegliche Fahrzeuge, die einfach nur das Land durchqueren. Es ist daher nicht ungewöhnlich, in Luxemburg mit einem ausländischen Fahrzeug zusammenzustoßen.

Sie sollten die oben aufgeführten Ratschläge befolgen: Füllen Sie unbedingt mit dem anderen Fahrer ein einvernehmliches Versicherungsprotokoll so deutlich und lesbar wie möglich aus, und senden Sie es innerhalb von fünf Tagen an Ihren Versicherer. Dieser wird sich wegen eventueller Reparaturen mit Ihnen in Verbindung setzen oder die Entschädigung mit der Vertretungsstelle des Versicherers des anderen Fahrers abrechnen.

Zur Erinnerung: Wenn Sie einen Auffahrunfall haben und Ihr Fahrzeug an der Vorder- und Hinterseite beschädigt ist, dürfen Sie nicht nur einen Unfallbericht ausfüllen. In dem Fall müssen Sie zwei Unfallberichte ausfüllen: einen Bericht mit dem Fahrzeug vor Ihnen und einen weiteren Bericht mit dem Fahrzeug hinter Ihnen.

Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn der Fahrer des anderen Fahrzeugs Fahrerflucht begeht?

Wenn der Fahrer des anderen beteiligten Fahrzeugs die Flucht ergriffen hat, müssen Sie zunächst Anzeige bei der Polizei erstatten.

Ebenso müssen Sie eine Meldung an Ihren Versicherer machen.

In Europa und wie auch in Luxemburg gibt es Garantiefonds der Versicherer: Es ist also Ihr Versicherer, der alle erforderlichen Schritte einleitet, um eine Entschädigung zu erhalten. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Verfahren mit Beteiligung der Garantiefonds nie sicher sind und dass ohne formelle Beweise für die Beteiligung eines Fahrzeugs keine Entschädigung geleistet wird.

Wenn sich der Unfall mit einem Mietfahrzeug ereignet: was passiert dann?

Als Sie den Gebrauchtwagen gemietet haben, hat Ihnen die Autovermietung wahrscheinlich den Abschluss einer Versicherung angeboten. Häufig lehnen viele Leute diese Versicherungen unter dem Vorwand ab, durch die Zahlung mit ihrer Kreditkarte abgesichert zu sein.  Bevor Sie alle angebotenen Schutzleistungen ablehnen, sollten Sie vorher Ihr Bankinstitut anrufen und mit diesem abklären, was übernommen wird und was nich;, dann können Sie die von der Autovermietung angebotene Versicherung in voller Kenntnis der Sachlage auswählen.

Wie Sie sicher festgestellt haben, kann ein Unfall im Ausland eine große Belastung darstellen. Um sich also möglichst viel Ärger zu ersparen, verreisen Sie bitte gut versichert. Zögern Sie nicht, Ihren Versicherer zu kontaktieren, um Ihre Kfz-Versicherung für die Dauer Ihrer Reise vorübergehend anzupassen. Und sollte es doch einmal zu einem Aufprallunfall kommen, füllen Sie so präzise wie möglich ein Versicherungsprotokoll aus, denn dieses ist die Garantie dafür, dass die Verantwortlichkeiten bestimmt werden und Sie so schnell wie möglich eine Entschädigung erhalten. Je klarer die Berichte nämlich sind, desto einfacher gestaltet sich die Bearbeitung Ihres Falles: Ein schlecht verfasster Bericht kann Sie Ihre Haftung und damit Ihren Malus kosten.

Dieser Artikel wurde ursprünglich im August 2023 veröffentlicht und im August 2024 aktualisiert.

Eine Bestandsaufnahme meiner Autoversicherung mach