Folgen Sie dem Leitfaden, um alles über absetzbare Versicherungsprämien in Luxemburg zu erfahren :
Was ist eine absetzbare Versicherungsprämie?
Die unterschiedlichen Arten der absetzbaren Versicherungsprämien
Welche Abzugsbeschränkungen und -höchstgrenzen für die Versicherungen?
Wie und wann die Versicherungsprämien von den Steuern absetzen?
Wer kann die Versicherungsprämien in Luxemburg von seiner Steuererklärung absetzen?
Für welche Versicherungen sind die Prämien abzugsfähig?
Welche sonstigen Ausgaben sind steuerlich absetzbar?
Welche Fehler müssen anlässlich der Erklärung der Versicherungsprämien vermieden werden?
Abzugsfähige Versicherungsprämien sind Beiträge, die im Rahmen bestimmter Versicherungsverträge gezahlt werden. Sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen und bieten somit einen nicht zu unterschätzenden Steuervorteil. Diese abzugsfähigen Ausgaben in Luxemburg sind durch die Steuergesetzgebung speziell geregelt und können Prämien im Zusammenhang mit Vorsorge, Haftpflicht oder auch Lebensversicherungen umfassen.
Die absetzbaren Versicherungsprämien müssen bestimmten Bedingungen gerecht werden, um für den Abzug geeignet zu sein. Sie müssen die nachstehenden Versicherungsverträge betreffen:
Lebensversicherungen mit einmaliger und regelmäßiger Prämie
Die im Rahmen einer Lebens-, Todesfall- oder Invaliditätsversicherung gezahlten Prämien sind je nach Ihrer Familiensituation bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar.
Der absetzbare Höchstbetrag für diese Prämien hängt von mehreren Kriterien ab, insbesondere vom Alter des Versicherungsnehmers und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder.
Beispiel: Ein kinderloser Steuerzahler im Alter von 40 Jahren kann aufgrund der progressiven Erhöhung pro Altersjahr bei Einmalprämien einen höheren Betrag absetzen als ein jüngerer
Steuerzahler.
Diese Prämien sind nur abzugsfähig, wenn die Verträge für mindestens 10 Jahre abgeschlossen werden.
Haftpflichtversicherungsprämien
Diese Prämien sind, ganz gleich, ob sie Ihre Privatsphäre oder Ihr Fahrzeug betreffen, absetzbar.
Die Restschuldversicherung
Ganz gleich, ob es sich um periodische Prämien oder um eine Einmalprämie handelt, sind sie absetzbar. Wurde die Restschuldversicherung mit einer Einmalprämie für den Kauf Ihres Hauptwohnsitzes bezahlt, wird der absetzbare Betrag erhöht.
Beiträge zur Vorsorge-/Altersversicherung
Diese Prämien, die der Vorbereitung Ihres Ruhestands dienen, sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar.
Für Vorsorge-/Altersversicherungsverträge muss die Laufzeit zumindest 10 Jahre betragen Sie muss nach der Vollendung des 60 Lebensjahres und vor der Vollendung des 75. Lebensjahres des Versicherten enden. Nach der Beendigung der Laufzeit muss es sich beim Versicherten, Versicherungsnehmer und Zahlungsempfänger um ein und dieselbe Person handeln.
Nachstehend finden Sie die verschiedenen Höchstgrenzen für Prämien, die Sie bei Ihrer Steuererklärung in Luxemburg absetzen können.
Versicherungsprämien: Leben; Tod; Unfall; Invalidität; Krankheit; Haftpflich
(hängt von Artikel 111 des luxemburgischen Gesetzes über die Einkommenssteuer – LIR ab)
Steuerpflichtiger | Ohne Ehepartner | Mit Ehepartner |
---|---|---|
kinderlos | 672 EUR | 1.344 EUR |
mit 1 Kind | 1.344 EUR | 2.016 EUR |
mit 2 Kindern | 2.016 EUR | 2.688 EUR |
mit 3 Kindern | 2.688 EUR | 3.360 EUR |
mit 4 Kindern | 3.360 EUR | 4.032 EUR |
+ für jedes weitere Kind | + 672 EUR | + 672 EUR |
Absetzbarer Höchstbetrag für die Restschuldversicherung, die mit einer Einmalprämie beglichen wurde
(hängt von Artikel 111 des luxemburgischen Gesetzes über die Einkommenssteuer – LIR ab)
Steuerpflichtiger | Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | Zuschlag für jedes vollendete Lebensjahr zwischen 31 bis 49 Jahre | 50 Jahre und mehr |
---|---|---|---|
kinderlos | 6.000 EUR | 480 EUR | 15.600 EUR |
mit 1 Kind | 7.200 EUR | 576 EUR | 18.720 EUR |
mit 2 Kindern | 8.400 EUR | 672 EUR | 21.840 EUR |
mit 3 Kindern | 9.600 EUR | 768 EUR | 24.960 EUR |
mit 4 Kindern | 10.800 EUR | 864 EUR | 28.080 EUR |
Absetzbarer Höchstbetrag für Vorsorge-/Altersversicherungsverträge (Artikel 111 des luxemburgischen Gesetzes über die Einkommenssteuer – LIR ab)
Seit 2017 hat die luxemburgische Steuerregelung (Artikel 111bis lir) den maximal absetzbaren Betrag pro Jahr und Steuerzahler auf 3.200 EUR festgelegt. Der Höchstbetrag gilt pro Steuerjahr für ein und dieselbe Person, auch wenn Sie mehrere Altersvorsorgeverträge abgeschlossen haben. In jedem Fall darf der Gesamtabzug nicht mehr als 3 200 EUR betragen.
Sie müssen alle Beträge, die Sie für abzugsfähige Versicherungen gezahlt haben, in Ihre Einkommensteuererklärung für Ihr Steuerjahr eintragen.
Bitte bewahren Sie zu diesem Zweck die Steuerbescheinigungen auf, die Ihnen von Ihrem Versicherer ausgehändigt wurden und Auskunft über die absetzbaren Prämien geben.
Im Rahmen der Versicherungsprämien: Leben; Tod; Unfall; Invalidität; Krankheit; Haftpflicht (hängt von Artikel 111 des luxemburgischen Gesetzes über die Einkommenssteuer – LIR ab) haben Sie die Möglichkeit, mehrere Beträge unter Pkt. B.b Versicherungsprämien und Beiträge - Rubrik Sonderausgaben auf Seite 14 der Steuererklärung zu erfassen.
Wichtiger Hinweis: Auch wenn der Gesamtbetrag den absetzbaren Höchstbetrag in Anbetracht Ihres Familienstands überschreitet, entspricht der für die Steuererklärung berücksichtigte Betrag dem absetzbaren Höchstbetrag.
Beispiel: Ein verheiratetes Ehepaar mit zwei Kindern kann einen Prämienhöchstbetrag von 2 688 EUR absetzen.
Im Rahmen einer Restschuldversicherung mit Einmalzahlung muss der Betrag unter Pkt. B.b Versicherungsprämien und Beiträge – Rubrik Sonderausgaben erfasst werden. Der absetzbare Höchstbetrag hängt vom Familienstand ab.
Beispielsweise ist eine 33-jährige Person mit einem Kind berechtigt, bis zu 8 352 EUR einmalig abzusetzen.
Für einen Vorsorge-/Altersversicherungsvertrag: Der Prämienbetrag wird unter Pkt. D. der Sonderausgaben auf Seite 15 der Steuererklärung Vorsorge – Alter der Kategorie erfasst. Der jährlich für jeden Steuerpflichtigen absetzbare Höchstbetrag beträgt 3 200 EUR.
Sie sind verpflichtet, die Zahlungsbelege der Versicherungsprämien einzureichen.
Ihnen steht es jederzeit frei, Ihren Makler oder Buchhalter hinzuzuziehen, sofern Sie einschätzen, dass Sie angesichts der Komplexität der abzugebenden Erklärungen Hilfe benötigen.
Die Steuererklärung wird jährlich spätestens am 31.12. für das vorhergehende Steuerjahr eingereicht. Die Steuererklärung für das Jahr 2022 muss der Steuerbehörde folglich spätestens am 31.12.2023 vorliegen.
Jeder Gebietsansässige, der seine Steuererklärung in Luxemburg abgibt, kann die Versicherungsprämien von seiner Steuererklärung abziehen. Ebenso kann jeder Nichtansässige, der sich für die Abgabe einer Steuererklärung in Luxemburg entschieden hat, die Versicherungsprämien abziehen
Bestimmte Versicherungsprämien können nicht von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden, auch wenn sie hohe Kosten darstellen. Es handelt sich insbesondere um Versicherungsprämien zur Deckung von Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sachschäden und für den Rechtsschutz. Die Versicherungsprämien in Verbindung mit der All Risk-Fahrzeugversicherung, Kaskoversicherung genannt, fallen ebenfalls in diese Kategorie.
Viele andere Ausgaben können Sie ebenfalls von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen, darunter:
- Kosten in Verbindung mit dem Kredit für den Hauptwohnsitz.
- Debetzinsen in Verbindung mit dem Kauf einer Liegenschaft zum Bau oder zur Sanierung.
- Debetzinsen in Verbindung mit einem Privatkredit.
- Beiträge für einen Bausparvertrag.
- persönliche Beiträge in Verbindung mit einem von Ihrem Arbeitgeber eingerichteten Zusatzrentensystem.
- Schenkungen.
- Betreuungs- oder Haushaltskosten.
Anlässlich der Erklärung ist es wichtig, wachsam zu sein, um geläufige Fehler zu vermeiden.
- Vergessen des Abzugs: Der Erklärende vergisst, den Betrag bestimmter Versicherungsbeiträge abzusetzen.
- Nichtübereinstimmung mit den Absetzungsbedingungen: Bestimmte Arten von Versicherungsprämien sind einzig unter gewissen Bedingungen absetzbar. Beispielsweise sind die Lebensversicherungsprämien nur absetzbar, sofern der Vertag mit einer effektiven Laufzeit von mindestens 10 Jahren geschlossen wurde.
- Erklärung nicht absetzbarer Prämien: Bestimmte Versicherungsprämien wie beispielsweise zur Deckung von Diebstahl, Brand und Glasbruch sind nicht absetzbar. Stellen Sie sicher, einzig die Prämien zu erklären, die absetzbar sind.
- Berechnungsfehler der absetzbaren Beträge: Es ist wichtig, sich bei der Berechnung nicht zu irren, um etwaige Fehler zu vermeiden.
Inländischer oder nichtinländischer Steuerzahler? Prüfen Sie Ihre Erklärung und halten Sie im Bedarfsfall mit einem Steuerberater Rücksprache, der Ihnen behilflich sein kann, um Ihre Einkommenssteuererklärung bestmöglich zu ergänzen.
Dieser Text wurde ursprünglich im November 2023 veröffentlicht und im November 2024 aktualisiert.