Es ist nicht immer so einfach, seine Steuererklärung zu machen. Manche Versicherungsprämien sind abzugsfähig; diese Prämien werden als „Sonderausgaben“ (DS) bezeichnet. In vier Videos erklären wir Ihnen, welche Prämien abzugsfähig sind, wie man sie angeben muss und welche Steuervergünstigungen Sie dafür erhalten können.
Die Haftpflichtversicherung ist in einigen Fällen obligatorisch, in anderen Fällen empfehlen wir sie dringend.
Sie ist :
- obligatorisch für die KFZ-Haftpflicht;
- wird dringend empfohlen im Bereich Privathaftpflicht.
Die Prämien, die zur Deckung dieser Risiken gezahlt werden, können Sie gemäß Artikel 111 L.I.R. von Ihrer Einkommenssteuer absetzen.
Sie müssen in der Tabelle B. b) auf Seite 14 Ihrer Steuererklärung eingetragen werden.
Nehmen wir beispielsweise die Familie Schmit, einen Luxemburger Haushalt mit einem gesamten steuerbaren Einkommen in Höhe von 82 000€, auf das 10 591€ Steuern zu entrichten sind.
Gehen wir einmal von einer KFZ-Haftpflichtversicherungsprämie von 750€ und einer Privathaftpflichtversicherungsprämie von 65€ aus, mit einem abzugsfähigen Betrag von insgesamt 815€; dadurch reduziert sich die Steuerbemessungsgrundlage und das Einkommen, auf dessen Grundlage die Steuer berechnet wird, auf 81 185€.
Die Steuern betragen nun 10 319€; dies entspricht einer Steuereinsparung von 272€.
Artikel 111 L.I.R. sieht vor, dass pro Haushaltsangehörigem Prämien in Höhe von maximal 672€ abgezogen werden können.
In diesem Rahmen können hauptsächlich aufgrund von Artikel 111 L.I.R. weitere Arten von Versicherungsprämien in Ihrer Luxemburger Steuererklärung abgezogen werden:
- Der Kid's Plan, das Spar- und Vorsorgemodell für Ihre Kinder.
- Der Life Plan, das Spar- und Vorsorgemodell, das ganz nach Ihren Wünschen gestaltet werden kann.
- Die Restschuldversicherung mit regelmäßigen Beitragszahlungen, das Modell zur Absicherung eines Hypothekendarlehens.
Gehen wir zurück zu Hr. und Fr. Schmit, stolzen Eltern von 2 Kindern. Bei maximal 672€, die pro Person abgezogen werden können, können sie 672€ x 4, also 2 688€ in der Steuererklärung abziehen.
Gehen wir einmal von zwei Kid's Plan Plan im Gesamtwert von 1 200€ und einem Life Plan im Wert von 1 000€ aus, dann sind wir bei 2 200€, zu denen noch die 815€ für die oben genannten Haftpflichtversicherungen hinzu kommen. Wir liegen dann bei 2 688€, die vollständig abzugsfähig sind.
Aufgrund dieses Betrags reduziert sich die Steuerbemessungsgrundlage und das Einkommen, aufgrund dessen die Steuer berechnet wird, sodass wir nun bei einem Einkommen von 79 312€ liegen.
Die Steuern betragen nun 9 740€, dies entspricht einer Steuereinsparung von 851€.
In unserem Beispiel wissen Hr. und Fr. Schmit, dass die staatliche Rente in Luxemburg, die von der Nationalen Pensionsversicherungsanstalt (CNAP) verwaltet wird, irgendwann vielleicht einmal nicht mehr so "großzügig" ausfallen könnte wie derzeit.
Sie sorgen daher vor und haben beide eine Lebensversicherung "Pension Plan " über je 3 200€ pro Jahr abgeschlossen.
Der Gesamtbetrag von 6 400€ kommt noch zu den bereits erwähnten 2 688€ hinzu.
Bei einem steuerbaren Gesamteinkommen von 82 000 €, abzüglich dem abzugsfähigen Betrag von 9088 €, kommt man auf ein neues steuerbares Einkommen von 72 912€.
Die jährliche Steuerbelastung, die anfangs bei 11 450€ lag, sinkt nun auf 8 567€, was einer Steuereinsparung von 2 883€ entspricht.
Herr und Frau Schmit sind sich bewusst, dass das luxemburgische öffentliche Rentensystem, das von der Caisse Nationale d'Assurance Pension verwaltet wird, irgendwann nicht mehr so "großzügig" sein könnte wie jetzt.
Selbstverständlich haben sie jeweils eine "Pensionsplan"-Lebensversicherung in Höhe von jeweils 3.200€ pro Jahr abgeschlossen.
Diese Summe von 6.400€ kommt zu den oben genannten 2.688€ hinzu.
Das zu versteuernde Gesamteinkommen von 82.000€ abzüglich des Abzugsbetrags von 9.088€ ergibt ein neues zu versteuerndes Einkommen von 72.912€
Die jährliche Steuer, die zunächst 10 591€ betrug, erhöht sich auf 7 882€, was einem Steuergewinn von 2 709€ entspricht.
Es ist gang und gäbe, einen Immobilienkauf durch ein Hypothekendarlehen zu finanzieren. Daher ist es wichtig, an die die Restschuldversicherung ,
zu denken, um Ihr Darlehen abzusichern und Ihren Angehörigen keine untragbare Schuldenlast zu hinterlassen.
Wie wir in Punkt 2 gesehen haben, sind regelmäßige Beitragszahlungen im Rahmen einer Restschuldversicherung aufgrund von Artikel 111 L.I.R. abzugsfähig. Einmalige Beitragszahlungen in eine Restschuldversicherung genießen Steuervorteile. Der vorgesehene abzugsfähige Mindestbetrag liegt je nach Familiensituation, Alter der Versicherten und Anzahl an unterhaltspflichtigen Kindern bei 6 000€.
In unserem Beispiel hat Familie Schmit beschlossen, im letzten Steuerjahr ein neues Haus zu kaufen, das sie mit einem Hypothekendarlehen finanziert hat. Da sie für alle Fälle vorsorgen möchte, hat sie die Tilgung des Darlehens mit einer Restschuldversicherung mit Entrichtung eines einmaligen Beitrags versichert.
Er ist 32 Jahre alt, sie 29 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters und da sie zwei Kinder haben können sie die folgenden Abzüge vornehmen:
Er, 32 Jahre (dem wir die beiden Kinder zuordnen), den Betrag von 9 744€;
Sie, 29 Jahre, den Betrag von 6 000€.
Dies entspricht einem steuerlich absetzbaren Höchstbetrag von insgesamt 15 744€.
Sie haben 11 556€ an Prämien in die Restschuldversicherung eingezahlt. Diese können zusätzlich zu dem maximal absetzbaren Betrag angegeben werden, so kann man sie zu 100 % absetzen.
Eine Übersicht über alles, was Hr. und Fr. Schmit unternehmen müssen, finden Sie in unserem 5. Video.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Ihre Versicherungsprämien heutzutage aufgrund von Artikel 111 und Artikel 111 bis L.I.R. in Ihrer Luxemburger Steuererklärung abgesetzt werden können.
Abzugsfähig sind:
- Ihre Haftpflichtversicherungsprämien (Artikel 111 L.I.R.)
- Ihre Lebensversicherungsprämien (Artikel 111 L.I.R.)
- Ihre regelmäßigen Beiträge für die Restschuldversicherung (Article 111 LIR)
- Ihre Altersvorsorgeversicherung (Artikel 111 bis Einkommenssteuergesetz)
- Ihre Restschuldversicherung mit einmaligem Beitrag (Artikel 111 L.I.R.)
Das anfängliche steuerbare Einkommen von 82 000€ reduziert sich nach den folgenden Abzügen
- Prämien für die Haftpflicht- und Lebensversicherung; 2 688€
- Altersvorsorgeversicherung; 6 400€
- Restschuldversicherung mit einmaligem Beitrag; 11 556€
auf 61 356€.
Auf dieses Einkommen von 61 356€ sind Steuern in Höhe von 5 037€ zu zahlen.
Von anfänglichen Steuerforderungen in Höhe von 10 591€ kommt man also auf 5 037€; dies entspricht einer Steuereinsparung von 5 554€.