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Mobilität Die luxemburgische Straßenverkehrsordnung das Zusammenspiel der Unterschiede
21. November 2023 expatries
Luxemburg ist ein kleines Land, aber seine Straßenverkehrsordnung zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Sind Ihnen diese Besonderheiten bekannt? Ob als neuer Einwohner oder Grenzfahrer wird Ihnen diese Tour d’Horizon der wesentlichen Unterschiede zwischen Luxemburg, Frankreich, Deutschland und Belgien ganz sicher nützlich sein.
Verweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Luxemburg und in den Grenzländern

Die Unterschiede auf Ebene der Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen Luxemburg und den Grenzländern sind subtil. Hier ein Überblick über die unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten:

Geschwindigkeits-begrenzungszone Luxemburg Frankreich Belgien Deutschland
Stadtgebiet 50 km/h (30 km oder 20 km in bestimmten Zonen) 50km/h 50 km/h (außer Brüssel Hauptstadt 30 km/h) 50 km/h
Außerhalb des Stadtgebiets 90km/h 80km/h oder 90km/h 90km/h 100km/h
Autobahn 130km/h
110km/h bei schlechtem Wetter
130km/h
110km/h bei schlechtem Wetter
120km/h Ohne Begrenzung (vorbehaltlich eines Hinweises), aber Empfehlung bei 130 km/h
Tunnel 90km/h / / /

 

Bestimmte Besonderheiten der Straßenverkehrsordnung in Luxemburg

Die luxemburgische Straßenverkehrsordnung umfasst bestimmte Besonderheiten, die man kennen sollte, um in Luxemburg ungehindert zu verkehren.

Die Subtilität des Voreinander-Abbiegens (Indonesische Kreuzung)

                             Code de la route croisement

Bei Fahrzeugen, die an einer Kreuzung links abbiegen, müssen, erfolgt dieses Abbiegen voreinander. Dies bedeutet, dass sich ein Fahrzeug vor dem anderen und nicht ein Fahrzeug nach dem anderen kreuzt.

Pflicht des „Reißverschlusssystems“

                                               Code de la route tirette

Das „Reißverschlusssystem“ ist obligatorisch und kommt auf mehrspurigen Straßen in einer Richtung zur Anwendung, sofern der Verkehr aufgrund der Schließung einer Spur stockt oder bei  Auffahrt auf die Autobahn ausgesprochen dicht ist. In Übereinstimmung mit diesem Grundsatz wechseln die Fahrzeugführer auf der auslaufenden Spur die Spur erst in letzter Minute, indem sie auf die verbleibende Spur fahren. Die Fahrzeugführer auf der geöffneten Spur sind verpflichtet, den Fahrzeugführern auf der geschlossenen Spur das Einfädeln zu erleichtern, indem ein Wechselprinzip eingehalten wird, wo jeder Fahrzeugführer demjenigen, der die Spur wechselt, die Vorfahrt einräumt. Die Nichteinhaltung dieser Regel kann mit einem Bußgeld von 74 € geahndet werden.

Wie in Luxemburg im Kreisverkehr fahren?

Die Blinkleuchte wird einzig benutzt, um anzuzeigen, dass man den Kreisverkehr verlässt. Im Fall eines Kreisverkehrs mit mehreren Fahrstreifen genügt es, links zu fahren, sofern man den linken Fahrstreifen oder die am meisten links gelegene Ausfahrt benutzen möchte. Es ist nicht erforderlich, seine linke Blinkleuchte beispielsweise nach französischem Vorbild einzuschalten. Im Anschluss genügt es, die rechte Blinkleuchte zu benutzen, um einen Spurwechsel oder die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr anzuzeigen.

 

Sind Winterreifen wirklich obligatorisch?

Das Führen eines Fahrzeugs unter winterlichen Bedingungen (Glatteis, Schnee, Tauwetter, Eis- oder Vereisungsfläche) ist in Luxemburg einzig mit Winterreifen zulässig, die auf alle Räder des Fahrzeugs zu montieren sind. Als gültig werden Winterreifen oder All-Season-Reifen betrachtet, die die Kennzeichnung „M.S.“, „M+S“, „M&S“ oder das Alpensymbol aufweisen.

Dabei geht es nicht um eine allgemeingültige Verpflichtung, das Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszustatten. Diese Verpflichtung gilt einzig, sofern das Fahrzeug unter winterlichen Witterungsbedingungen verkehrt. Fahrzeuge, die auf der öffentlichen Straße geparkt werden, sind nicht von dieser Maßnahme betroffen.

Ferner werden Fahrzeuge in der Art von Zug- oder Triebmaschinen von dieser Verpflichtung befreit.

 

Parkregeln

In Luxemburg wird in der Mehrzahl der Gemeinden ein Parkvignettensystem für Anwohner angewandt, das bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen ist, um in seinem Wohngebiet gebührenfrei zu parken, falls es sich in einer Gebührenzone befindet.

In Luxembourg Stadt sind die Mehrzahl der Fahrzeugstellplätze gebührenpflichtig oder Gegenstand der Benutzung einer Bewohnerparkvignette oder einer Parkscheibe. Die Bewohnerparkvignette muss bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Alle Bewohner der Hauptstadt, die im Besitz einer Vignette sind, sind berechtigt, 2 h gebührenfrei in einem anderen Stadtviertel der Stadt zu parken. In diesem Fall ist eine weiße Parkscheibe auf der Windschutzscheibe anzuordnen, die Auskunft über die Uhrzeit des Verlassens des Fahrzeugstellplatzes gibt.

In bestimmten Zonen haben Sie mit einer blauen Parkscheibe die Möglichkeit, ihr Fahrzeug über einen befristeten Zeitraum gebührenfrei zu parken. Diese Zonen wie beispielsweise die Gemeinden Strassen und Hersperange werden mit blauen Hinweisschildern mit einem weißen P und Verweis auf die Parkscheibe gekennzeichnet. Das Parken über einen Zeitraum von 1.30 h oder 2 h ist folglich häufig gebührenfrei. Vergessen Sie allerdings nicht, auf dieser Parkscheibe ihre Ankunftszeit anzugeben.

Das Bußgeld für unberechtigtes Parken kann in Abhängigkeit von der Zuwiderhandlung zwischen 12 € und 145 € betragen.

Für zahlreiche Ausländer ungewöhnlich: Ihnen sind ggf. Fahrzeuge aufgefallen, die in zweispurigen Straßen entgegengesetzt der Fahrtrichtung geparkt sind? Dies ist in zweispurigen Straßen insofern möglich, als die Mittellinie unterbrochen ist.

 

Achtung auf die Fußgänger

Die Fußgänger sind verpflichtet, die Straße an geeigneten Übergängen zu überqueren und die etwaige Ampel an den Fußgängerüberwegen zu beachten. Ferner sind sie nicht berechtigt, die Straße zu überqueren, sofern sich in der unmittelbaren Nähe ein Fußgängerüberweg befindet. Außerhalb der Fußgängerüberwege ist ein Fahrzeugführer verpflichtet anzuhalten, um dem Fußgänger das Überqueren der Straße zu ermöglichen, auch wenn derselbe die Straße nicht an einem zugelassenen Fußgängerüberweg überquert.

 

Wie sieht es mit dem luxemburgischen Führerschein aus?

Luxemburg nutzt für den Führerschein ein Punktesystem, wobei eingangs 12 Punkte gewährt werden. Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr ziehen den Einzug von Punkten nach sich. Dies ist beispielsweise bei Trunkenheit am Steuer (-4 bis -6 Punkt), Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit (-2 bis -4 Punkte), Nichtanlegen des Sicherheitsgurts (-2 Punkte) und Benutzung des Telefons im Fahrzeug (-2 Punkte) zutreffend.

In den beiden ersten Jahren nach der Erlangung des Führerscheins ist für Anfänger eine besondere Strenge geboten. Im Fall einer Zuwiderhandlung wird der Fahrzeugführer über die Anzahl der eingezogenen Punkte informiert, die auf dem Postweg bestätigt wird.

Um die 12 Punkte zurückzuerhalten, muss binnen drei Jahren ein tadelloses Fahren und kein neuerliches Verkehrsdelikt nachgewiesen werden. Ferner ist es möglich, 3 Punkte im Rahmen eines eintägigen freiwilligen Praktikums (alle drei Jahre 1-mal möglich) zurückzuerlangen. Der Verlust aller Punkte zieht einen einjährigen Einzug nach sich und erfordert eine 5-tägige Schulung, um den 12-Punkte-Führerschein wiederzuerlangen.

Jeder neue Einwohner, der aus einem Land stammt, das zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, hat die Möglichkeit, den Umtausch seines ursprünglichen Führerscheins gegen einen luxemburgischen Führerschein zu beantragen, wobei er in diesem Fall verpflichtet ist, seinen ausländischen Führerschein abzugeben.

Sie finden eine gewisse Anzahl der Regeln der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung auf der Straßentransport-Website.

Und vergessen Sie vor allem nicht, gut versichert am Verkehr teilzunehmen.