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Sparen und Rente Welche Versicherungsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden?
6. März 2024
Das Ausfüllen der Steuererklärung in Luxemburg kann manchmal wie eine schwierige Aufgabe erscheinen.  Ob Sie ein gebietsansässiger Steuerzahler oder ein Grenzgänger sind, verschiedene Hilfsmittel und Leitfäden stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen zu helfen. Zu verstehen, was abzugsfähig sein könnte, ist für eine genaue und effiziente Steuererklärung unerlässlich. Wussten Sie, dass bestimmte Versicherungsprämien von der Steuer absetzbar sind?
Welche Beiträge sind in der Steuererklärung abzugsfähig?

Die folgenden Versicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen:

Sämtliche Beiträge unterliegen bestimmten Obergrenzen, die von der Art der Versicherung und der Zusammensetzung des Haushalts abhängen. Alle Höchstbeträge finden Sie in unserer Broschüre, die unten zum Download bereitsteht.
 

Sie können auch eine ganze Reihe anderer Ausgaben absetzen:

  • Schuldzinsen (Privatkredite, Darlehen für ein Haus ...).
  • Spenden
  • Anstellung von Hauspersonal
  • ...
Einige Beispiele für Steuerabzüge
Ehepaar mit einem Kind

Ein Ehepaar mit einem Kind (Steuerklasse 2) verfügt über:

  • zwei Autos (750 € Kfz-Haftpflicht)
  • eine private Haftpflichtversicherung als Option im Vertrag Home (65 €)
  • eine Lebensversicherung Kid’s Plan für das Kind (1.000 €)

In diesem Fall können alle im Rahmen der Verträge gezahlten Beiträge, d. h. 1.815 €, abgesetzt werden, somit ergibt sich eine Steuerersparnis von 593 €.

Ehepaar ohne Kinder

Ein Ehepaar ohne Kinder (Steuerklasse 2) verfügt über:

  • ein Auto (400 € Kfz-Haftpflicht)
  • eine private Haftpflichtversicherung als Option im Vertrag Home (65 €)
  • eine Lebensversicherung Life Plan (1.000 €)
  • ein Haus, das es mit Hilfe eines Immobilienkredits gekauft hat, und eine Restschuldversicherung für diesen Kredit (11.000 €)

In diesem Fall können einige der Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.344 €[1] abgesetzt werden sowie der gesamte Beitrag für die Restschuldversicherung, d. h. 12.344 €, daraus ergibt sich eine Steuerersparnis von 3.151 €.

 

[1] Für kinderlose Ehepaare gilt gemäß Artikel 111 eine Obergrenze von 1.344 € für den Abzug von Versicherungsbeiträgen. In diesem Beispiel zahlt das Ehepaar insgesamt 1665 €, der für die Steuer zu berücksichtigende Betrag ist daher 1.344 €. Die verschiedenen Höchstbeträge sind unserer Broschüre zu entnehmen.

Alleinerziehende(r) mit einem Kind

Alleinerziehende(r) (Steuerklasse 1A) mit:

  • einem Auto (400 € Kfz-Haftpflicht)
  • einer privaten Haftpflichtversicherung als Option im Vertrag Home (65 €)
  • einer Lebensversicherung Kid’s Plan (1.000 €)
  • einem Altersvorsorgevertrag Pension-Plan (1.200 €)

Alle im Rahmen dieser Verträge gezahlten Beiträge, d. h. 2.265 €, können abgesetzt werden und ergeben eine Steuerersparnis von 960 €.

Unverheiratete Person

Eine unverheiratete Person (Steuerklasse 1) mit:

  • einem Auto (400 €)
  • einer privaten Haftpflichtversicherung als Option im Vertrag Home (65 €);
  • einem Altersvorsorgevertrag Pension-Plan (3.200 €)

Alle Beiträge (3.665 €) können abgesetzt werden und bedeuten eine Steuerersparnis von 1.544 €.

Sie können diese im Kundenportal My Baloise herunterladen.

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