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Versicherungen für Unternehmen in Luxemburg
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Selbstständige oder Unternehmen: die richtige Wahl für Ihre Geschäftstätigkeit

In Luxemburg sind Gewerbeversicherungen von maßgeblicher Bedeutung, um die mit jeder Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken zu decken. Die gesetzliche Pflichtverpflichtung berücksichtigt:

  • den Beitrag an das Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) für die Krankenversicherung, den Arbeitsunfall und die Rente der Angestellten sowie
  • die Haftpflichtversicherung der Fahrzeuge des Unternehmens,
  • die obligatorische Haftpflichtversicherung für bestimmte Sektoren (Rechtsanwalt, Fachpersonal im Gesundheitswesen, Architekten, …). 

In Abhängigkeit von den Besonderheiten Ihres Unternehmens empfiehlt sich jedoch ein zusätzlicher und allumfassenderer Versicherungsschutz.   

Wir schlagen geeignete Lösungen für jede Unternehmensform vor, ganz gleich, ob Sie Selbständiger, ein KMU oder ein Großunternehmen sind. Machen Sie sich mit den Bedingungen vertraut, die es Ihnen ermöglichen, sich, Ihre Arbeitnehmer und Ihre Geschäftstätigkeit zu schützen.

Selbstständige und Freiberufler: welche Versicherung auswählen?
Zusatzrentenversicherung Das zusätzliche Rentensystem für Selbstständige und Freiberufler. Mehr erfahren Sachschadenversicherungen Versicherung Ihrer Gebäude/Räumlichkeiten, Ihrer Ausstattung, Ihrer Waren, eines etwaigen Betriebsausfalls in der Folge eines versicherten Schadenfalls. Mehr erfahren Berufshaftpflicht Versicherung der Dritten im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit verursachten Schäden. Mehr erfahren
Unternehmen: welcher Versicherungsschutz für Ihre Geschäftstätigkeit?
Zusatzrente für Angestellte Das Zusatzrentensystem für Arbeitnehmer in Luxemburg. Mehr erfahren Sachschadenversicherung Versicherung Ihrer Gebäude/Räumlichkeiten, Ihrer Ausstattung, Ihrer Waren, eines etwaigen Betriebsausfalls in der Folge eines versicherten Schadenfalls. Mehr erfahren Unternehmenshaftpflicht Versicherung der Dritten im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit verursachten Schäden. Mehr erfahren Fuhrparkversicherung Versicherung Ihres Fuhrparks. Mehr erfahren Versicherung von Baurisiken Versicherung Ihrer Baustellen (Neu- oder Umbauten). Mehr erfahren Versicherung des Warentransports Versicherung der Waren anlässlich Ihres Transports und Ihrer vertraglichen Haftung auf der Grundlage der Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) als Straßentransportunternehmen. Mehr erfahren
Wissenswertes über die Gewerbeversicherung
Was verbirgt sich hinter einer Gewerbeversicherung?

Die Gewerbeversicherung ist eine Versicherung, die auf Ihren Schutz, den Schutz Ihrer Angestellten und Ihres Unternehmens im Rahmen geschäftsbedingter Schwierigkeiten abzielt.

Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen, und in Anbetracht der Besonderheit jeder Lage muss Ihr Versicherungsvertrag Anpassungsmöglichkeiten bieten, um die Risiken, denen Sie sich im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit gegenübersehen, bestmöglich zu decken

 

 

 

 

Versicherungen für Unternehmen: welche Verpflichtungen?

In Luxemburg bestehen für Unternehmen auf dem Gebiet der Versicherungen zwei Hauptverpflichtungen. Die erste besteht in der Beitragszahlung an das Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS), das den Versicherungsschutz der Angestellten bei Krankheit, im Fall eines Arbeitsunfalls sowie die Rentenzahlung gewährleistet. Die zweite Verpflichtung betrifft die Versicherung der Fahrzeuge des Unternehmens. Alle für gewerbliche Zwecke benutzten Fahrzeuge müssen zumindest Gegenstand einer Haftpflichtversicherung sein. 

In Abhängigkeit von der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens können weitere Pflichtversicherungen zur Anwendung kommen. Bestimmte reglementierte Berufe wie beispielsweise Berufe im Gesundheitswesen oder juristische Berufe sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Diese Versicherung deckt Schäden, die Dritten im Rahmen der Ausübung des Berufs verursacht werden.

An dieser Stelle soll darauf verwiesen werden, dass die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen strafrechtlich geahndet werden kann.

Was verbirgt sich hinter der Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen anlässlich von Schadensersatzforderungen geschädigter Dritter aufgrund von Fehlern oder Auslassungen bei der Ausübung Ihres Berufs Versicherungsschutz.

Ist die Berufshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?

Ja, im Rahmen der Ausübung bestimmter Berufe wie beispielsweise Immobilienmakler, Rechtsanwalt, Notar, Buchsachverständiger, … ist die Berufshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.

Mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel über die Berufshaftpflichtversicherung.

Wie eine Zusatzrente bilden?

Ganz gleich, ob Sie Selbstständiger oder Leiter eines Unternehmens sind, bieten sich Ihnen zwei Lösungen.

Als Selbstständiger oder Leiter eines Unternehmens haben Sie die Möglichkeit, eine Zusatzrente zu bilden, indem Sie in das Zusatzrentensystem RCPI einzahlen: Zusatzrentensystem für Selbstständige.

Auf dieser Grundlage können Sie ein Kapital bilden, das zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand, im Fall der Arbeitsunfähigkeit verfügbar ist oder ein Sterbekapital darstellt, wobei Sie gleichzeitig Steuerermäßigungen beanspruchen können.

Als Leiter eines Unternehmens können Sie Ihren Angestellten ein Zusatzrenten- und -vorsorgesystem anbieten.

Alle unsere Tipps für Berufstätige