Mit einer Lebensversicherung für Ihr Kind oder Enkelkind können Sie ihm von klein auf eine langfristige Sparanlage einrichten.
Diese Anlage kann einen Teil des Studiums, eine Auslandsreise oder den Kauf des ersten Autos finanzieren oder aber auch zu einem Immobilienkauf beitragen.
Außerdem sind die Versicherungsbeiträge aus diesem Vertrag von der Steuer absetzbar.
"Laut dem „Observatoire Erasmus“ liegen die Kosten für ein Jahr Studium in Europa bei durchschnittlich 10.000 €, eventuelle Studiengebühren noch nicht mitgerechnet. Bei einem Studienort außerhalb Europas – Kanada, Vereinigtes Königreich, Australien oder USA – können die Kosten bis zu 30.000 € betragen."
Die für Ihre Kinder oder Enkelkinder abgeschlossene Lebensversicherung funktioniert genauso wie eine klassische Lebensversicherung.
Als Eltern oder Großeltern sind Sie der Versicherungsnehmer, d. h. derjenige, der den Vertrag abschließt und die Beiträge zahlt. Sie sind zudem auch der Versicherte und Anspruchsberechtigte, solange Sie leben. Bei Ihrem Tod geht der Anspruch auf Ihre Kinder oder Enkelkinder über.
Der Vertrag ist bis zum 18. Geburtstag des Kindes und mindestens 10 Jahre lang gesperrt.
- Sie entscheiden selbst, in welchem Rhythmus Sie einzahlen möchten, mit monatlichen oder jährlichen Beiträgen, aber auch mit freien Einzahlungen bei Anlässen (Geburtstage, Weihnachten…).
- Sie können die gezahlten Beiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
- Sie wählen die zugrundeliegenden Anlageinstrumente anhand der Anlagedauer und des Risikoprofils.
- Sie erhalten eine Versicherung für den Todesfall und Invalidität. Dies bedeutet, dass, egal, was Ihnen passiert, Baloise das bei Vertragsabschluss vorgesehene Kapital sicherstellt.
- Sie behalten am Ende des Vertrags die Entscheidungsgewalt über Ihre Ersparnisse und helfen somit Ihrem Kind, sein Geld zu verwalten.
- Für die Lebensversicherung gelten günstige Steuerregelungen: steuerfreie Beiträge, keine Besteuerung der Kapitalgewinne, sofern der Vertrag mindestens 10 Jahre beibehalten wird.
Wussten Sie, dass die Beiträge, die Sie für die Lebensversicherung Ihrer Kinder zahlen, in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden können (Art. 111 LIR)?
Sie können diese somit bis zum jeweiligen Höchstbetrag abziehen (Liste nicht vollständig, Beispielbeträge):
- 672 € jährlich als ledige Person
- 1344 € als Paar
- 1344 € als alleinerziehende Person mit einem Kind
- 2688 € als Paar mit 2 Kindern
Diese Beträge umfassen die gesamten gezahlten Beiträge, die im Sinne von Art. 111 LIR abziehbar sind, wie die Kfz-Haftpflicht oder auch die Restschuldversicherung.
Wenn Sie mehr über die Versicherungsbeiträge wissen möchten, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, sehen Sie sich unsere Blog-Beiträge hier und hier an.
"Ab 2023 gilt eine verlängerte Frist für die Abgabe der Steuererklärung bis 31. Dezember statt 31. März."
Die Lebensversicherung ist eine hervorragende langfristige Sparanlage, um die Vorhaben Ihrer Kinder oder Enkelkinder zu finanzieren. Sie möchten mehr über steuerlich absetzbare Geldanlagelösungen erfahren? Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.