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Wohnen Wann sollte man Änderungen an der Hausrat- und Wohnungsversicherung vornehmen?
7. Oktober 2024
Sie ziehen mit Ihrem Partner zusammen, Sie bekommen ein Kind oder ziehen um? Es gibt viele Fälle, in denen es erforderlich sein kann, den Vertrag für die Hausrat- und Wohnungsversicherung zu überprüfen. Sehen wir uns an, wann es Zeit ist, den Vertrag neu zu beurteilen.
Warum sollte man den Vertrag für die Hausrat- und Wohnungsversicherung ändern?

Es gibt viele Gründe, aus denen eine Änderung des Versicherungsvertrag angezeigt sein kann. Zu den häufigsten gehören:

  • Eine Veränderung der persönlichen Situation: Heirat, Scheidung, Geburt, Umzug, berufliche Neuorientierung, Renteneintritt etc. Diese Situationen können eine Anpassung des Vertrags erfordern.
  • Eine Veränderung am Wohnraum: Anbau am Gebäude, Installation einer Fotovoltaikanlage, Bau eines Swimmingpools
  • Eine nötige Anpassung der Leistungen: Der Versicherte möchte zusätzliche Leistungen in den Vertrag aufnehmen oder aber Leistungen streichen, die überflüssig geworden sind.
  • Der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie.
Wann kann man einen Versicherungsvertrag ändern?
Im Fall eines Umzugs

 

Sie ziehen um? In diesem Fall müssen Sie Ihren Versicherer informieren, um den Vertrag für Ihre Hausrat- und Wohnungsversicherung auf Ihre neue Unterkunft zu übertragen und die verschiedenen Leistungen anzupassen. Vielleicht werden Sie auch vom Mieter zum Eigentümer oder ziehen aus einer Wohnung in ein Haus.

Je nach Versicherungsgesellschaft kann die alte Unterkunft weiter versichert bleiben. Die Versicherung Home von Baloise sieht diese Leistung für 3 Monate vor, für den Verkauf oder die Erstellung des Übergabeprotokolls.

Wenn Sie den Umzug nicht selbst durchführen, sollten Sie daran denken, Ihr Hab und Gut während des Transports zu versichern. Der Vertrag Home von Baloise schließt automatisch eine solche Versicherung mit einer Deckungssumme von 5.000 € ein.

Im Fall einer Veränderung der Situation

Sie heiraten, Sie bekommen Kinder oder die Kinder verlassen das Nest, um innerhalb der EU im Ausland zu studieren? Wussten Sie, dass Sie im Rahmen der Versicherung Home eine Leistungserweiterung zu Ihrer Hausrat- und Wohnungsversicherung (für den Hauptwohnsitz) abschließen können, um unter bestimmten Bedingungen eine Wohnung im Ausland zu versichern? Sie müssen sich dann keinen Versicherer vor Ort suchen. Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Ansprechpartner, um zu klären, ob Ihre Situation diesem Fall entspricht.

Im Fall einer Vermietung Ihrer Immobilie

Wenn Sie Ihre Immobilie vorübergehend oder längerfristig vermieten, müssen Sie diese zumindest als nicht wohnhafter Eigentümer versichern und von den Mietern mindestens den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verlangen. Sie können Ihre Immobilie auch als Wohngemeinschaft vermieten.

Am besten wenden Sie sich an Ihren Versicherer, um einen Vertrag für Ihre Hausrat- und Wohnungsversicherung zu entwerfen, der bestmöglich zu Ihrer Situation passt.

Kann man seine Hausrat- und Wohnungsversicherung jederzeit kündigen?

Der Vertrag für die Hausrat- und Wohnungsversicherung verlängert sich jedes Jahr stillschweigend. Sie können ihn jedes Jahr zum jeweiligen Ablaufdatum oder bis zu 60 Tage danach kündigen, indem Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft die Kündigung mindestens 30 Tage im Voraus mitteilen.

Jenseits dieser Fristen ist es möglich, den Vertrag zu einem anderen Zeitpunkt aus besonderem Grund zu kündigen.

Die Hausrat- und Wohnungsversicherung bei einem Umzug ins Ausland kündigen

Um Ihre Hausrat- und Wohnungsversicherung im Fall eines Umzugs ins Ausland zu kündigen, müssen Sie die Kündigung per Einschreiben an Ihren Versicherer senden und einen Nachweis über den Umzug ins Ausland vorlegen, z. B. eine Mietquittung oder ein Übergabeprotokoll.

Änderung des Vertrags durch den Versicherer

Der Versicherer kann Änderungen am Vertrag für Ihre Hausrat- und Wohnungsversicherung vorschlagen, um die Leistungsbedingungen an die Entwicklung Ihres Bedarfs anzupassen. Dazu gehören:

  • Die Ergänzung oder Streichung bestimmter Leistungen
  • Eine Änderung der Deckungssumme
  • Eine Neubewertung der versicherten Gegenstände
  • Die Ergänzung oder Streichung einer Selbstbeteiligung
Kriterien für eine ausreichende Versicherung

Bei der Wahl der Hausrat- und Wohnungsversicherung sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen, um das Angebot zu finden, das Ihren spezifischen Bedürfnissen am besten gerecht wird.

  • Die Größe Ihrer Unterkunft: Sie hat direkten Einfluss auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags. Je größer Ihre Unterkunft ist, desto höher ist die Versicherungsprämie.
  • Die Art des Wohnraums: Haus, Wohnung… Die Art der zu versichernden Immobilie kann ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrags haben.
  • Die gewünschten Leistungen: Es ist wichtig, Ihre Bedürfnisse zu bedenken, um die passenden Leistungen für Ihre Situation zu wählen. Wenn Sie z. B. wertvolle Gegenstände besitzen, kann es sinnvoll sein, eine Diebstahlversicherung abzuschließen.
  • Ihr Status: Sind Sie Mieter oder Eigentümer? Dieses Kriterium kann die Wahl Ihrer Hausrat- und Wohnungsversicherung beeinflussen, da die jeweiligen Anforderungen nicht die gleichen sind.
  • Der ermittelte Wert der Gegenstände: Um Ihren Besitz zum richtigen Wert zu versichern, ist eine präzise Wertermittlung nötig. Dadurch erhalten Sie im Schadensfall eine angemessene Erstattung.
Wie kann man seinen Versicherungsvertrag ändern?

Kontaktieren Sie einfach Ihren zuständigen Ansprechpartner und erläutern Sie ihm Ihren Bedarf. Er kümmert sich um die Anpassung des Vertrags.